Zu Ihrer Sicherheit
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Frischfettabscheideranlage Lipator-S-RA/Lipator-P-RA
DE
1 Zu Ihrer Sicherheit
Sicherheitshinweise vor Aufstellung und Betrieb der Fettabscheideranlage lesen,
um Personen- und Sachschäden auszuschließen.
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Sehr fetthaltiges Abwasser gefährdet Rohrleitungen und Entwässerungsgegenstände.
Fette und Öle lagern sich mit anderen Abwasserbestandteilen an den Wänden der Rohre
ab und verursachen Korrosion, Verstopfungen und Geruchsbelästigungen. Daher sind im
industriellen und gewerblichen Bereich Fettabscheideranlagen vorgeschrieben.
Hierzu gehören u. a.:
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Hotels, Restaurants, Mensen und Kantinen
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Metzgereien, Schlachthöfe, Fleisch und Wurstfabriken
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Konservenfabriken, Fertiggerichtehersteller, Fritten- und Chipserzeugung
Es darf nur Abwasser eingeleitet werden, das Fette und Öle pflanzlichen und tierischen
Ursprungs enthält. Andere Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten, sowie Veränderungen
sind nicht erlaubt.
Schädliche Stoffe dürfen nicht eingeleitet werden, z. B.:
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Fäkalienhaltiges Abwasser
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Niederschlagswasser
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Abwasser, das mineralische Öle und Fette enthält
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Abwasser aus Nassentsorgungs-/Zerkleinerungsanlagen
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Abwasser aus dem Schlachtbereich
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Erstarrende Fette in konzentrierter Form (z. B. Frittierfett)
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Der Einsatz biologisch aktiver Mittel, z. B. enzymhaltige Produkte zur Umsetzung
der Fettstoffe bzw. zur so genannten Selbstreinigung, ist im Fettabscheider und den
Zulaufleitungen nicht zulässig
Wasch-, Spül-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmittel, die in das Abwasser gelangen
können, dürfen keine stabilen Emulsionen bilden und kein Chlor enthalten bzw. freisetzen.
Weitere Informationen zu geeigneten Spülmitteln, siehe Merkblätter (deutsch/englisch) der
„Arbeitsgemeinschaft Geschirrspülen, Hagen“:
www.vgg-online.de