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Die entsprechenden Abbildungen finden sich auf den Seiten 3, 4, 5 und 6 dieses Handbuchs.
DE
ARIO 35
spätere Änderungen sowie laut Rechtsvorschriften zur
Umsetzung der Richtlinie auf den Anwender übergeht.
Badia Polesine, 20/04/2016
Paolo Ambrosini
Generaldirektor
10.2 GARANTIEZERTIFIKAT UND
IDENTIFIZIERUNGSFORMBLATT
1. Mit diesem Zertifikat bescheinigt der Hersteller den
korrekten Bau seines Erzeugnisses und den Gebrauch
von Material erster Qualität, die Durchführung aller
nötigen Abnahmen und ihre Übereinsteimmung mit
den CEE-Vorschriften. Das Erzeugnis ist mit 12 Monaten
Garantie ab Lieferungsdatum abgedeckt, die vom Käufer
mit der Kaufsunterlage und der Kopie des ausgefüllten
Idenfizierungs-Formblattes bewiesen werden muss. Diese
Unterlagen müssen zusammen mit dem Apparate dem
Service-Zentrum übergeben werden. Der Kunde, der sein
Garantierecht gültig machen will, muss, laut Art. 1495 des
Zivilgesetzbuchs, innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung
der Störung davon Mitteilung machen. Die Garantie
bezieht sich auf die Ersetzung oder Instandsetzung von
Einzelteilen oder Teilen, die Fabrikationsfehler aufweisen
mit Ausschluss der Reisekosten des technischen
Fachpersonals, des Transports und der Verpackung usw.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Störungen oder
Schäden, die sich aus schlechter Wartung, unrichtiger
Einspeisung, Vernachlässigung und Unvorsichtigkeit
ergeben und nicht dem Hersteller zuzuschreiben sind,
außerdem Teile, die durch den normalen Gebrauch
abgenutzt werden. Von der Garantie werden außerdem
ausgeschlossen, Störungen, die durch fehlende
allgemeine Wartung oder Vernachlässigung des Benutzers
entstanden sind. Die vorliegende Garantie verpflichtet
nicht zu direktem oder indirektem Schadenersatz
irgendwelcher Art für Personen oder Sachen, die durch
eventuelle Ineffizienz der Apparate entstanden sind.
2. Die Garantie verfällt automatisch, wenn die Apparate
repariert, verändert oder vom Käufer oder dritten nicht
bevollmächtigten Personen beschädigt werden. Die
Verantwortung für Schäden durch schadhafte Erzeugnisse
erlischt 10 Jahren nach dem Datum, in dem der Hersteller
sie auf den Markt gebracht hat, diese fallen dann auf den
Benutzer, wie vorgesehen von der CEE-Vorschrift 85/374.
3. Für Garantie-Eingriffe muss der Käufer sich an den
Verkäufer oder an das vom Hersteller angezeigte
Service-Zentrum wenden oder an den Hersteller selbst.
Die Garantie berechtigt zur kostenlosen Ersetzung des
schadhaften Teils. Die Berechtigung zum Ersatz des
ganzen Apparats ist jedoch ausgeschlossen.
4. Im Falle von Anfechtung der Garantieanwendung auf
die Qualität oder den Zustand des gelieferten Apparats,
darf der Käufer die Bezahlung des Preises oder der Raten
weder einstellen noch verzögern.
5. Kein Schadenersatz kann vom Käufer gefordert werden
für den Stillstand des Apparates.
6. Die Garantie verfällt, wenn:
a. der Apparat Beschädigungen aufweist, die auf
Fall, Aussetzung an Flammen, auf Beschüttung von
Flüssigkeiten, auf Blitze, Naturkatastrofen und
Ursachen, die keine Fabrikationsfehlern
sind, zurückzuführen sind;
b. die Installation nicht korrekt ausgeführt wurde;
c. Eine falsche Netzverbindung ist vorgenommen
worden (falsche Nominal-Spannung der Einspeisung),
dort wo oder falls keine angebrachte
Schutzvorrichtung eingebaut wurde;
d. die Matrikelnummer beseitigt, gelöscht oder
geändert wurde.
7. Die unter Garantie zu ersetzenden Bestandteile müssen
der Zhermack S.p.A. zurückgegeben werden, die dann
die Spedition der Ersatzteile vornehmen wird. Falls das
Teil nicht zurückgegeben wird, kann es dem Käufer in
Rechnung gesetzt werden.
8. Der Hersteller oder das Depot sind nicht verpflichtet
einen Ersatzapparat für die Dauer der Reparatur zu liefern.
9. Aus Versteuerungsgründen werden die Ersatzteile nur
unter Garantie gestellt, falls die nötigen Vorschriften zur
Anerkennung der Garantie eingehalten werden.
10. Für alle anderen im Garantiezertifikat und im
Regolament nicht aufgeführten Fälle bezieht man sich
auf die Vorschriften des Zivilrechts.
11. Die Bezahlung der Rechnung für Arbeitslohn,
Dienstreise und Pflichtpauschale muss bei der Übergabe
derselben erfolgen.
12. Der Hersteller und der Verkäufer verpflichten sich,
die gesammelten Daten unter Einhaltung der gültigen
Rechtsnormen zu behandeln, inbegriffen derjenigen, die
sich auf die Anpassung an die Sicherheitsbestimmungen
beziehen und in Übereinstimmung zur spezifischen
Benachrichtigung über die Behandlung der Daten stehen.
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