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9. Entsorgung
1.
Bitte entsorgen Sie das Gerät unter Beachtung der jeweiligen Gesetzgebung
hinsichtlich explosiver Gase. Kühlgeräte enthalten in den Kühlsystemen und
Isolierungen Kältemittel und Gase, die fachgerecht entsorgt werden müssen.
Beschädigen Sie an einem zur fachgerechten Entsorgung vorgesehenen Kühlgerät
nicht die Kühlrippen und Rohre.
Bei Austritt von Kältemittel besteht
Brandgefahr
.
2.
Achten Sie beim Entpacken unbedingt darauf, dass die Bestandteile der Verpackung
( Polyäthylentüten, Polystyrenstücke ) nicht in die Reichweite von Kindern gelangen.
ERSTICKUNGSGEFAHR!
3.
Nicht mehr benutzte und alte Geräte müssen der zuständigen
Wiederverwertungsstelle zugeführt werden. Keinesfalls offenen Flammen aussetzen.
4.
Bevor Sie ein beliebiges Altgerät entsorgen,
machen Sie dieses vorher unbedingt
funktionsuntüchtig!
Das bedeutet, immer den Netzstecker ziehen und danach das
Stromanschlusskabel am Gerät abschneiden und direkt mit dem Netzstecker
entfernen und entsorgen!
Demontieren Sie immer die komplette Tür
, damit sich
keine Kinder einsperren und in Lebensgefahr geraten können!
5.
Entsorgen Sie Papier und Kartonagen in den dafür vorgesehenen Behältern.
6.
Entsorgen Sie Kunststoffe in den dafür vorgesehenen Behältern.
7.
Falls es in Ihrem Wohnumfeld keine geeigneten Entsorgungsbehälter gibt, bringen
Sie diese Materialien zu einer geeigneten kommunalen Sammelstelle.
8.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Fachhändler oder bei Ihren
entsprechenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen.
Kühlmittel
1.
Der Kühlmittelkreislauf des Geräts enthält das Kühlmittel R600a, ein natürliches
Gas von hoher Umweltverträglichkeit.
2.
WARNUNG!
Beschädigen Sie während des Transports keine
Komponenten des Kühlkreislaufs. BRANDGEFAHR
!
Alle mit diesem Symbol
gekennzeichneten
Materialien
sind
wiederverwertbar.
Alle
verfügbaren
Informationen
zur
Mülltrennung erhalten Sie
bei
Ihren
örtlichen
Behörden.
Das Kühlmittel R600A ist
brennbar.