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Aufstellungshinweise
Für die Aufstellung des Heizkessels ist ein ebener und tragfähiger Untergrund
erforderlich.
Es wird empfohlen, den Heizkessel auf ein Fundament oder Podest zu stellen. Maße
siehe technische Daten.
Der Einbau der Feuerungsanlage muß durch die örtliche Baubehörde genehmigt
werden.
Bei der Aufstellung des Heizkessels sind die bauaufsichtlichen Richtlinien, die FeuVo
und die VDI 2050, insbesondere bezüglich der Heizraumgröße, der Be- und Entlüftung
und des Schornsteinanschlusses zu erfüllen.
Der Heizkessel darf nur in einem frostgeschützten Heizungsraum aufgestellt wer-
den, dessen Be- und Entlüftung sichergestellt ist.
Sollte in Stillstandszeiten Frostgefahr bestehen, so müssen Heizkessel, ggf. Speicher
und Heizung entleert werden.
Der Heizkessel muß waagerecht stehen oder leicht nach hinten ansteigen, um die
vollständige Entlüftung sicherzustellen.
Der Heizkessel darf nicht in Räumen mit aggressiven Dämpfen, starkem Staubanfall
oder hoher Luftfeuchtigkeit aufgestellt werden (Werkstätten, Waschräume, Hobbyräu-
me usw.).
Die Verbrennungsluft muß frei von Halogenkohlenwasserstoffen (z. B. enthalten in
Sprühdosen, Reinigungs- und Lösungsmitteln, Farben, Klebern) und starkem Staub-
anfall sein.
Die maßlichen Abstände zu den Wänden oder brennbaren Materialien müssen den
örtlichen feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Empfohlen werden neben-
stehende Abstände.
Das Abgasrohr ist so kurz wie möglich und steigend zum Schornstein zu führen.
Abgasrohre sorgfältig abdichten!
Abgasrohrbögen mit Putztür verwenden, um eine Reinigung der Abgasrohre zu
ermöglichen.
Durch Umstecken der Schrauben kann die Kesseltür in die andere Richtung ge-
schwenkt werden.
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Aufstellungshinweise