Garantiebedingungen
Die vom Verkäufer ausgefüllte Garantiekarte bzw. den Kaufbeleg bitte sorgfältig aufbewahren.
Für die Dauer von 24 Monaten vom Kaufdatum an leistet die Firma WOLF-Garten eine dem jeweiligen Stand der
Technik und dem Verwendungszweck/Anwendungsgebiet entsprechende Garantie.
Die gesetzlichen Rechte des Endverbrauchers werden durch die nachstehenden Garantierichtlinien nicht beeinträchtigt.
Voraussetzungen für den 24monatigen Garantieanspruch:
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Einsatz des Gerätes für den ausschließlich privaten Gebrauch.
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Im gewerblichen Bereich oder Verleihgeschäft reduziert sich die Garantie auf 12 Monate.
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Sachgemäße Behandlung und Beachtung aller Hinweise in der Gebrauchsanweisung, die Bestandteil unserer
Garantiebedingungen ist.
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Beachtung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
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Keine eigenmächtige Änderung der Konstruktion.
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Einbau von original WOLF Ersatzteilen/Zubehör.
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Vorlage der ausgefüllten Garantiekarte und/oder des Kaufnachweises.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß von Messern, Messerbefestigungsteilen wie
Reibscheiben, Keil-/Zahnriemen, Laufräder/Reifen, Luftfilter, Zündkerzen und Zündkerzenstecker. Bei eigenmächtiger
Reparatur erlischt automatisch sofort jeglicher Garantieanspruch. Auftretende Fehler und Mängel, deren Ursachen auf
Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind, werden ausschließlich durch unsere Vertragswerkstätten (der
Verkäufer hat das Recht zur Nachbesserung) in Ihrer Nähe oder, falls er näher liegt, durch den Hersteller beseitigt.
Über die Garantieleistung hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht
nicht. Etwaige Transportschäden sind nicht uns, sondern dem zuständigen Transportträger zu melden, da sonst die
Ersatzansprüche an diese Unternehmen verloren gehen.
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