Betriebs- und Installationsanleitung Hans Wilms GmbH & Co. KG
Gasheizgeräte Baureihe GH 40 TH / GH 55 TH / GH 75 TH / GH 105 TH
3.3
Garantie
Wir garantieren das Gerät gegen Material- und Fabrikationsfehler bei normalem und richtigem
Gebrauch entsprechend der Betriebsanleitung für den Zeitraum von 2 Jahren nach Auslieferung.
Wir werden eventuelle Mängel, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten, und die auf
Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, nach unserer Wahl kostenlos ersetzen oder
reparieren. Voraussetzung hierfür ist die jährlich einmal durchzuführende Prüfung gemäß den
Richtlinien der Berufsgenossenschaft bzw. den geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Weitere
Garantien werden nicht gegeben. Insbesondere sind wir weder verantwortlich für Schäden durch
Ausfall des Gerätes oder durch unvernünftigen Gebrauch, noch für Kosten und Ausgaben, die ohne
unsere schriftliche Zustimmung gemacht worden sind, oder irgendwelche Folgeschäden. Schäden, die
durch Verschmutzung oder mangelnde Wartung entstehen, schließen eine Garantie aus.
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir,
soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich
des Versands. Weiterhin die unmittelbar entstehenden angemessenen Arbeitskosten für den Aus- und
Einbau durch eine von uns autorisierte Stelle.
Die Garantie ist hinfällig, wenn das Gerät außerhalb des Werkes in seinem Aufbau oder in seiner
technischen Konstruktion verändert wird.
Nur Original-Ersatzteile verwenden!
Bei unsachgemäßer Reparatur, die nach Meinung des Herstellers Zustand, Wirkung oder
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, wird keine Garantie gewährt.
4.
Sicherheits- / Überwachungseinrichtung
4.1
Sicherheitseinrichtungen
Als Sicherheitseinrichtung gegen eine Überhitzung wurde das Gerät mit einem Sicherheitstemperatur-
begrenzer (STB) ausgestattet.
Der STB schaltet das Gerät beim Überschreiten der fest eingestellten Temperatur aus. Die integrierte
Wiedereinschaltsperre verhindert einen erneuten Start des Gerätes. Eine Störmeldung wird durch eine
dauerhaft leuchtende Kontroll-Lampe signalisiert, und bleibt auch nach einem Stromausfall oder
Wiedereinschalten erhalten.
Nach der Auskühlung des Gerätes muss zuerst die Ursache behoben werden, bevor das Gerät erneut in
Betrieb genommen werden darf.
Danach die Störmeldung durch Betätigen des Entstörtasters („Reset“) für 2-3 Sekunden quittieren.
Die eingebaute Ionisationselektrode (gleichzeitig Zündelektrode) dient als Flammenüberwachung und ist an
einen Gasfeuerungsautomaten angeschlossen, der die Gesamtfunktion des Gasheizers steuert und
überwacht.
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Gasheizgeräte Baureihe GH 40 TH / GH 55 TH / GH 75 TH / GH 105 TH
3.3
Garantie
Wir garantieren das Gerät gegen Material- und Fabrikationsfehler bei normalem und richtigem
Gebrauch entsprechend der Betriebsanleitung für den Zeitraum von 2 Jahren nach Auslieferung.
Wir werden eventuelle Mängel, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten, und die auf
Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, nach unserer Wahl kostenlos ersetzen oder
reparieren. Voraussetzung hierfür ist die jährlich einmal durchzuführende Prüfung gemäß den
Richtlinien der Berufsgenossenschaft bzw. den geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Weitere
Garantien werden nicht gegeben. Insbesondere sind wir weder verantwortlich für Schäden durch
Ausfall des Gerätes oder durch unvernünftigen Gebrauch, noch für Kosten und Ausgaben, die ohne
unsere schriftliche Zustimmung gemacht worden sind, oder irgendwelche Folgeschäden. Schäden, die
durch Verschmutzung oder mangelnde Wartung entstehen, schließen eine Garantie aus.
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir,
soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich
des Versands. Weiterhin die unmittelbar entstehenden angemessenen Arbeitskosten für den Aus- und
Einbau durch eine von uns autorisierte Stelle.
Die Garantie ist hinfällig, wenn das Gerät außerhalb des Werkes in seinem Aufbau oder in seiner
technischen Konstruktion verändert wird.
Nur Original-Ersatzteile verwenden!
Bei unsachgemäßer Reparatur, die nach Meinung des Herstellers Zustand, Wirkung oder
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, wird keine Garantie gewährt.
4.
Sicherheits- / Überwachungseinrichtung
4.1
Sicherheitseinrichtungen
Als Sicherheitseinrichtung gegen eine Überhitzung wurde das Gerät mit einem Sicherheitstemperatur-
begrenzer (STB) ausgestattet.
Der STB schaltet das Gerät beim Überschreiten der fest eingestellten Temperatur aus. Die integrierte
Wiedereinschaltsperre verhindert einen erneuten Start des Gerätes. Eine Störmeldung wird durch eine
dauerhaft leuchtende Kontroll-Lampe signalisiert, und bleibt auch nach einem Stromausfall oder
Wiedereinschalten erhalten.
Nach der Auskühlung des Gerätes muss zuerst die Ursache behoben werden, bevor das Gerät erneut in
Betrieb genommen werden darf.
Danach die Störmeldung durch Betätigen des Entstörtasters („Reset“) für 2-3 Sekunden quittieren.
Die eingebaute Ionisationselektrode (gleichzeitig Zündelektrode) dient als Flammenüberwachung und ist an
einen Gasfeuerungsautomaten angeschlossen, der die Gesamtfunktion des Gasheizers steuert und
überwacht.
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Gasheizgeräte Baureihe GH 40 TH / GH 55 TH / GH 75 TH / GH 105 TH
3.3
Garantie
Wir garantieren das Gerät gegen Material- und Fabrikationsfehler bei normalem und richtigem
Gebrauch entsprechend der Betriebsanleitung für den Zeitraum von 2 Jahren nach Auslieferung.
Wir werden eventuelle Mängel, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten, und die auf
Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, nach unserer Wahl kostenlos ersetzen oder
reparieren. Voraussetzung hierfür ist die jährlich einmal durchzuführende Prüfung gemäß den
Richtlinien der Berufsgenossenschaft bzw. den geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Weitere
Garantien werden nicht gegeben. Insbesondere sind wir weder verantwortlich für Schäden durch
Ausfall des Gerätes oder durch unvernünftigen Gebrauch, noch für Kosten und Ausgaben, die ohne
unsere schriftliche Zustimmung gemacht worden sind, oder irgendwelche Folgeschäden. Schäden, die
durch Verschmutzung oder mangelnde Wartung entstehen, schließen eine Garantie aus.
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir,
soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich
des Versands. Weiterhin die unmittelbar entstehenden angemessenen Arbeitskosten für den Aus- und
Einbau durch eine von uns autorisierte Stelle.
Die Garantie ist hinfällig, wenn das Gerät außerhalb des Werkes in seinem Aufbau oder in seiner
technischen Konstruktion verändert wird.
Nur Original-Ersatzteile verwenden!
Bei unsachgemäßer Reparatur, die nach Meinung des Herstellers Zustand, Wirkung oder
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, wird keine Garantie gewährt.
4.
Sicherheits- / Überwachungseinrichtung
4.1
Sicherheitseinrichtungen
Als Sicherheitseinrichtung gegen eine Überhitzung wurde das Gerät mit einem Sicherheitstemperatur-
begrenzer (STB) ausgestattet.
Der STB schaltet das Gerät beim Überschreiten der fest eingestellten Temperatur aus. Die integrierte
Wiedereinschaltsperre verhindert einen erneuten Start des Gerätes. Eine Störmeldung wird durch eine
dauerhaft leuchtende Kontroll-Lampe signalisiert, und bleibt auch nach einem Stromausfall oder
Wiedereinschalten erhalten.
Nach der Auskühlung des Gerätes muss zuerst die Ursache behoben werden, bevor das Gerät erneut in
Betrieb genommen werden darf.
Danach die Störmeldung durch Betätigen des Entstörtasters („Reset“) für 2-3 Sekunden quittieren.
Die eingebaute Ionisationselektrode (gleichzeitig Zündelektrode) dient als Flammenüberwachung und ist an
einen Gasfeuerungsautomaten angeschlossen, der die Gesamtfunktion des Gasheizers steuert und
überwacht.
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Gasheizgeräte Baureihe GH 40 TH / GH 55 TH / GH 75 TH / GH 105 TH
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Wir garantieren das Gerät gegen Material- und Fabrikationsfehler bei normalem und richtigem
Gebrauch entsprechend der Betriebsanleitung für den Zeitraum von 2 Jahren nach Auslieferung.
Wir werden eventuelle Mängel, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten, und die auf
Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, nach unserer Wahl kostenlos ersetzen oder
reparieren. Voraussetzung hierfür ist die jährlich einmal durchzuführende Prüfung gemäß den
Richtlinien der Berufsgenossenschaft bzw. den geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Weitere
Garantien werden nicht gegeben. Insbesondere sind wir weder verantwortlich für Schäden durch
Ausfall des Gerätes oder durch unvernünftigen Gebrauch, noch für Kosten und Ausgaben, die ohne
unsere schriftliche Zustimmung gemacht worden sind, oder irgendwelche Folgeschäden. Schäden, die
durch Verschmutzung oder mangelnde Wartung entstehen, schließen eine Garantie aus.
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir,
soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich
des Versands. Weiterhin die unmittelbar entstehenden angemessenen Arbeitskosten für den Aus- und
Einbau durch eine von uns autorisierte Stelle.
Die Garantie ist hinfällig, wenn das Gerät außerhalb des Werkes in seinem Aufbau oder in seiner
technischen Konstruktion verändert wird.
Nur Original-Ersatzteile verwenden!
Bei unsachgemäßer Reparatur, die nach Meinung des Herstellers Zustand, Wirkung oder
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, wird keine Garantie gewährt.
4.
Sicherheits- / Überwachungseinrichtung
4.1
Sicherheitseinrichtungen
Als Sicherheitseinrichtung gegen eine Überhitzung wurde das Gerät mit einem Sicherheitstemperatur-
begrenzer (STB) ausgestattet.
Der STB schaltet das Gerät beim Überschreiten der fest eingestellten Temperatur aus. Die integrierte
Wiedereinschaltsperre verhindert einen erneuten Start des Gerätes. Eine Störmeldung wird durch eine
dauerhaft leuchtende Kontroll-Lampe signalisiert, und bleibt auch nach einem Stromausfall oder
Wiedereinschalten erhalten.
Nach der Auskühlung des Gerätes muss zuerst die Ursache behoben werden, bevor das Gerät erneut in
Betrieb genommen werden darf.
Danach die Störmeldung durch Betätigen des Entstörtasters („Reset“) für 2-3 Sekunden quittieren.
Die eingebaute Ionisationselektrode (gleichzeitig Zündelektrode) dient als Flammenüberwachung und ist an
einen Gasfeuerungsautomaten angeschlossen, der die Gesamtfunktion des Gasheizers steuert und
überwacht.
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Gasheizgeräte Baureihe GH 40 TH / GH 55 TH / GH 75 TH / GH 105 TH
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Garantie
Wir garantieren das Gerät gegen Material- und Fabrikationsfehler bei normalem und richtigem
Gebrauch entsprechend der Betriebsanleitung für den Zeitraum von 2 Jahren nach Auslieferung.
Wir werden eventuelle Mängel, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten, und die auf
Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, nach unserer Wahl kostenlos ersetzen oder
reparieren. Voraussetzung hierfür ist die jährlich einmal durchzuführende Prüfung gemäß den
Richtlinien der Berufsgenossenschaft bzw. den geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Weitere
Garantien werden nicht gegeben. Insbesondere sind wir weder verantwortlich für Schäden durch
Ausfall des Gerätes oder durch unvernünftigen Gebrauch, noch für Kosten und Ausgaben, die ohne
unsere schriftliche Zustimmung gemacht worden sind, oder irgendwelche Folgeschäden. Schäden, die
durch Verschmutzung oder mangelnde Wartung entstehen, schließen eine Garantie aus.
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir,
soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich
des Versands. Weiterhin die unmittelbar entstehenden angemessenen Arbeitskosten für den Aus- und
Einbau durch eine von uns autorisierte Stelle.
Die Garantie ist hinfällig, wenn das Gerät außerhalb des Werkes in seinem Aufbau oder in seiner
technischen Konstruktion verändert wird.
Nur Original-Ersatzteile verwenden!
Bei unsachgemäßer Reparatur, die nach Meinung des Herstellers Zustand, Wirkung oder
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, wird keine Garantie gewährt.
4.
Sicherheits- / Überwachungseinrichtung
4.1
Sicherheitseinrichtungen
Als Sicherheitseinrichtung gegen eine Überhitzung wurde das Gerät mit einem Sicherheitstemperatur-
begrenzer (STB) ausgestattet.
Der STB schaltet das Gerät beim Überschreiten der fest eingestellten Temperatur aus. Die integrierte
Wiedereinschaltsperre verhindert einen erneuten Start des Gerätes. Eine Störmeldung wird durch eine
dauerhaft leuchtende Kontroll-Lampe signalisiert, und bleibt auch nach einem Stromausfall oder
Wiedereinschalten erhalten.
Nach der Auskühlung des Gerätes muss zuerst die Ursache behoben werden, bevor das Gerät erneut in
Betrieb genommen werden darf.
Danach die Störmeldung durch Betätigen des Entstörtasters („Reset“) für 2-3 Sekunden quittieren.
Die eingebaute Ionisationselektrode (gleichzeitig Zündelektrode) dient als Flammenüberwachung und ist an
einen Gasfeuerungsautomaten angeschlossen, der die Gesamtfunktion des Gasheizers steuert und
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