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WAKÜ-Teleskopleiter • Gebrauchs- und Bedienungsanleitung
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5. Aufbau / Bedienung
5.2 Verwendung als Anlegeleiter
5.3 Verwendung als Stehleiter
1.
Die Leiter muss in der richtigen Aufstellposition
aufgestellt werden, z.B. richtiger Anstellwinkel
für Anlegeleitern (Neigungswinkel 65° - 75°).
2.
Mindestüberstand über dem Anlegepunkt der
Leiter beachten.
3.
Anlegeleitern gegen ebene, feste Flächen
lehnen und vor der Benutzung sichern, z.B.
anbinden oder geeignete Einrichtungen zur
Sicherstellung der Standsicherheit anbringen.
4.
Die Leiter niemals von oben her in eine neue
Stellung bringen!
5.
Die obersten drei Sprossen einer Anlegeleiter
nicht als Standfläche benutzen.
1.
Leitern nicht zum Aufsteigen auf eine andere
Ebene benutzen.
2.
Auf vollständige, gesicherte Öffnung der beiden
Leiterteile achten. Falsche Stellung der Leiter
vermeiden.
3.
Die Stehleiter nicht als Anlegeleiter verwenden.
4.
Die obersten zwei Stufen/Sprossen einer Steh-
leiter ohne Plattform und Haltevorrichtung für
Hand/Knie nicht als Standfläche benutzen.
5.
Nur vorgesehene Leitersprossen dürfen als
Stand- und Trittfläche benutzt werden. Sonstige
Flächen (z.B. eine vorhandene Kunststoffab-
lage) müssen gekennzeichnet sein und dürfen
nicht als Stand- und Trittfläche benutzt werden.
6. Wartung / Instandhaltung
Die Pflege und Wartung der Leiter soll deren Funktionstüchtigkeit
sicherstellen. Die Leiter muss regelmäßig auf Beschädigungen
überprüft werden. Die Funktion beweglicher Teile muss gewähr-
leistet sein.
Reparaturen an der Leiter müssen von einer sachkundigen Person
und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers
erfolgen.
Die Reinigung der Leiter, insbesondere aller beweglichen Teile,
sollte bei sichtbarer Verschmutzung sofort nach dem Gebrauch
erfolgen.
Nur handelsübliche, wasserlösliche Reinigungsmittel benutzen.
Keine aggressiven, scheuernden Mittel verwenden.
Bei gewerblichem Einsatz der Leiter ist eine regelmäßige, wie-
derkehrende Überprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand durch
eine befähigte Person erforderlich (Sicht- und Funktionsprüfung).
Hierzu sind Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen
festzulegen.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebs-
verhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der
Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und
Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Unternehmer hat ebenso dafür zu sorgen, dass schadhafte
Leitern der Benutzung entzogen und so aufbewahrt werden, dass
eine Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw.
Entsorgung nicht möglich ist.