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D
E
U
Ursache
Abhilfe
Die Maschine gibt kein
Heißwasser aus.
Wasserhahn geschlossen.
Wasserhahn öffnen.
Magnetventil an der Ausgabe defekt.
Kundendienst rufen.
Ausgabeleitungen verstopft.
Techniker rufen und entkalken.
19,
entsOrGUnG.
•
Die Außerbetriebsetzung der Maschine muss von autorisiertem Personal durchgeführt werden. Der Wasserkreis muss vollständig
drucklos gesetzt und das Netzkabel getrennt werden. Die potentiell umweltschädlichen Substanzen sind vorschriftsmäßig und
korrekt zu entsorgen.
•
Die Maschine außerhalb der Reichweite von Kindern oder Personen mit Einschränkungen aufbewahren.
•
zur Verschrottung muss die Maschine zu einer für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten autorisierte
Sammelstelle gebracht werden (*). Hiermit wird vermieden, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschädigt
werden. Weitere Informationen über das Recycling erhalten Sie bei den ämtern der zuständigen Gemeinde, beim
Entsorgungsbetrieb oder beim Händler.
•
Nicht in die Umwelt freisetzen.
(*)
Gemäß Art. 13 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 151 vom 25. Juli 2005 “Durchführung der Richtlinien
2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/108/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
in Elektro- und Elektronikgeräten sowie zur Entsorgung von Altgeräten”.
Das am Gerät oder auf der Verpackung angebrachte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass das Gerät am Ende seiner
Nutzungszeit nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Die getrennte Sammlung dieses Geräts nach Ablauf seiner Nutzungsdauer wird vom Hersteller organisiert und durchgeführt. Wenn sich
der Benutzer von diesem Gerät trennen möchte, muss er daher den Hersteller kontaktieren und das System befolgen, nach dem dieser
verfährt, um das Gerät nach seiner Gebrauchszeit separat zu entsorgen.
Die korrekte getrennte Sammlung des Geräts für seine anschließende Zuführung zum Recycling, zur Behandlung und zur umweltgerechten
Entsorgung trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Gesundheit zu vermeiden und begünstigt die
Wiederverwertung der Werkstoffe des Produkts.
Die widerrechtliche Entsorgung des Produkts durch den Besitzer wird mit den von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen
Bußgeldern geahndet.
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