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14. Demontage
Um den Rauchwarnmelder zu demontieren, nehmen Sie einen Schraubenzieher und drücken Sie ihn
in die Montageöffnung. Drehen Sie dann den Rauchmelder gegen den Uhrzeigersinn, um ihn aus
der Halterung zu nehmen.
15. Wiederverwendung und Entsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfas-
sung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät um-
schlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können,
im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit
Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Folgende Batterien bzw. Akkumulatoren sind in diesem Elektrogerät enthalten:
Versiegelte Batterie (3V DC)
Leistungserklärung Nr. 004/2019
http://iuqr.de/0042019
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26.08.22 09:36
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