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Garantiebedingungen
1. Die Rechte aus dieser Garantie treten neben die gesetzlichen und/oder vertraglichen Sachmängel-
ansprüche, die dem Kunden gegenüber seinem jeweiligen Verkäufer zustehen. Diese Rechte werden
durch die Garantie nicht eingeschränkt.
2. Die TRIXIE GmbH & Co. KG gewährt für die Schermaschine TR1150 eine Garantie von zwei Jahren, dass
dieses Gerät frei von Produktionsmängeln ist. Nicht der Garantie unterliegen Geräteteile, die einem
Verschleiß unterliegen wie z. B. Scherfolien, Antriebskomponenten, Schneidsätze, Aufsteckbürsten
(Verschleißteile).
- das Gerät missbräuchlich verwendet oder mit mangelnder Sorgfalt behandelt wurde,
- das Gerät durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung oder Fremdeinwirkung
beschädigt wurde,
- der Mangel durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden ist,
- deine Reparatur oder ein Reparaturversuch durch anderes Personal als das der TRIXIE GmbH &
Co. KG oder einer autorisierten Verkaufsstelle durchgeführt wurde.
3. Die Garantiezeit richtet sich nach der Dauer der gesetzlichen Sachmängelverjährungsfrist des nationa-
len Rechts des Staates, in dem das Gerät erworben wird; sie beträgt jedoch maximal 2 Jahre. Die Frist
beginnt mit der Übergabe des Gerätes durch den Verkäufer an den Käufer. Der Ort des Erwerbs und der
Zeitpunkt der Übergabe sind durch Vorlage eines Kaufbelegs wie Kassenzettel, Rechnung, Lieferschein
oder Ähnliches nachzuweisen.
4. Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten und die uns innerhalb von drei Wochen nach ihrem
Auftreten in Textform zusammen mit dem Gerät angezeigt werden, werden von der TRIXIE GmbH &
Co. KG im Rahmen dieser Garantie kostenlos beseitigt. Die Reparaturen werden von der TRIXIE GmbH
& Co. KG oder in einem autorisierten Werk durchgeführt. Die TRIXIE GmbH & Co. KG behält sich vor,
den Mangel auch durch Lieferung eines baugleichen Gerätes zu beseitigen. Weitergehende Ansprüche
des Kunden aus dieser Garantie, insbesondere auf Aufwendungsersatz, Minderung, Schadenersatz
oder das Recht zum Rücktritt bestehen nicht. Gesetzliche oder andere vertragliche Sachmängelan-
sprüche bleiben unberührt.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt keine Verlängerung der Garantiezeit ein.
5. Die im Rahmen von Garantiereparaturen ausgetauschten Teile oder das bei Ersatzlieferung einbehal-
tene Gerät gehen in das Eigentum der TRIXIE GmbH & Co. KG über.
6. Bei unberechtigter Inanspruchnahme eines Kundendienstes ist die TRIXIE GmbH & Co. KG berechtigt,
dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7. Bei aufgetretenen Mängeln wenden Sie sich bitte an den Vertreiber des Gerätes bzw. an die Service-
adresse Ihres Landes.
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Warranty Statement
1. The rights arising from this warranty constitute an addition to the statutory and/or contractual claims
for defects that the customer is entitled to assert against their seller. The latter rights are not restric-
ted by the warranty.