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11. Garantiebedingungen und -bestimmungen
Der Garantiezeitraum beträgt in EU-Ländern für private Endabnehmer zwei (2) Jahre. Bei
Produkten, die zur kommerziellen Nutzung verkauft werden, beträgt der Garantiezeitraum
hingegen nur ein (1) Jahr. Die Garantie deckt Material- und/oder Herstellungsmängel ab.
Normale Abnutzung und der Austausch von Verschleißteilen (wie z. B.
Schneidmesser/Messerbalken) sind NICHT von der Garantie abgedeckt.
Wird der Akku nicht ordnungsgemäß gelagert (d. h. frostfrei und vor und nach der
Lagerung geladen), kann die Haltbarkeit nur für 6 Monate garantiert werden.