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Die
regelmäßige Überprüfung
der Ausrüstung ist
unbedingt notwendig:
Ihre Sicherheit hängt von
der Wirksamkeit und Haltbarkeit der Ausrüstung ab!
Vor und nach jeder Benutzung
sollte die Ausrü-
stung auf Verschleiß oder Beschädigungen über-
prüft werden. Überprüfen Sie die Lesbarkeit der
Produktkennzeichnung! Beschädigte oder sturz-
belastete Systeme sind der Verwendung sofort zu
entziehen. Bei geringsten Unsicherheiten ist das
Produkt auszuscheiden bzw. durch einen Sachkun-
digen zu prüfen.
Weiters ist die Ausrüstung bei Verwendung in der
Arbeitssicherheit entsprechend EN 365
mindestens
alle 12 Monate von einer sachkundigen Person
und unter genauer Beachtung der Anleitung oder
vom Hersteller selbst zu
überprüfen
und gege-
benenfalls zu ersetzen. Über diese Prüfung sind
Aufzeichnungen (Dokumentation der Ausrüstung,
vgl. beiliegendes Überprüfungsblatt) zu führen.
Beachten Sie das nationale Regelwerk für Prüfungs-
intervalle.
Diese Prüfung muss beinhalten:
�
Kontrolle des Allgemeinzustandes: Alter, Voll-
ständigkeit, Verschmutzung, richtige
Zusammensetzung,...
�
Kontrolle der Etikette: Vorhanden? Lesbar? (CE-
Kennzeichnung vorhanden? Herstelldatum, Seri-
ennummer, EN-Norm, Hersteller, Bezeichnung)
�
Kontrolle aller Einzelteile auf mechanische Be-
schädigung wie: Schnitte, Risse, Kerben,
Abscheuerungen, Deformation, Rippenbildung,
Krangel, Quetschungen,...
�
Kontrolle aller Einzelteile auf thermische oder
chemische Beschädigungen wie:
Verschmelzungen, Verhärtungen, Verfär-
bungen,...
�
Kontrolle metallischer Teile auf Korrosion und
Deformation.
�
Kontrolle des Zustandes und der Vollständigkeit
der Endverbindungen: Nähte (z.B. kein
abgescheuertes Nähgarn), Spleiße (kein Ausein-
anderrutschen), Knoten.
�
Kontrolle aller Gurtverschlüsse auf eine einwand
freie Funktion (z.B. ordnungsgemäße
Verriegelung)
Auch hier gilt:
Bei geringsten Unsicherheiten ist
das Produkt auszuscheiden bzw. durch einen Sach-
kundigen zu prüfen.
Instandsetzungen am Produkt dürfen nur vom Her-
steller durchgeführt werden.
Nur bei seltenem Gebrauch und ordnungsgemäßer
Lagerung (siehe Punkt Transport, Lagerung und Rei-
nigung) kann die Lebensdauer (Verwendungsdauer)
bis zu 10 Jahren ab Herstelldatum betragen. Bei
intensivem Gebrauch reduziert sich die Lebensdauer
erheblich. Die tatsächliche Lebensdauer ist aus-
schließlich vom Zustand des Produktes abhängig,
der von zahlreichen Faktoren (s.u.) beeinflusst wird.
Sie kann sich durch extreme Einflüsse auf eine
einzige Verwendung verkürzen oder noch weniger,
wenn die Ausrüstung noch vor dem ersten Ge-
brauch (z.B. am Transport) beschädigt wird.
Eine allgemeingültige Aussage über die Lebensdau-
er des Produktes kann ausdrücklich nicht gemacht
werden, da sie von verschiedenen Faktoren, wie
z.B. (unvollständige Liste!) Lagerbedingungen; UV-
Strahlung, Intensität und Häufigkeit des Gebrau-
ches, Wartung/Pflege, Witterungseinflüssen wie
Temperatur, Feuchtigkeit, Schnee; Umgebung wie
Salz, Sand, Chemikalien, ... abhängt.
Mechanische Abnutzung oder andere Einflüsse wie
z.B. die Einwirkung von Sonnenlicht reduzieren die
Lebensdauer stark. Ausgebleichte oder aufgescheu-
erte Fasern / Gurtbänder, Verfärbungen und Verhär-
tungen sind ein sicheres Zeichen, dass das Produkt
aus dem Verkehr zu ziehen ist.
Generell gilt:
Wenn sich der Anwender aus irgend-
einem – im ersten Moment auch noch so unbedeu-
tendem – Grund nicht sicher ist, dass das Produkt
entspricht, ist es aus dem Verkehr zu nehmen und
unbrauchbar zu machen oder zu isolieren und deut-
liche sichtbar zu kennzeichnen, sodass es nicht
versehentlich verwendet werden kann. Es darf erst
dann wieder benutzt werden, wenn es von einer
sachkundigen Person geprüft und schriftlich frei-
gegeben worden ist. Scheiden Sie ein Produkt das
Abnutzungen zeigt, aus!
Kunststoff- oder Textilprodukte sind generell
nach spätestens 10 Jahren ab
Herstellungsdatum auszuscheiden.
Nach einem Sturz ist das Produkt unbedingt
auszutauschen!
INSTANDHALTUNG
LEBENSDAUER
REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG /
INSTANDHALTUNG / LEBENSDAUER
REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG