Copies of the I/B. Please reproduce them without any
changes except under special instruction from Team
International BELGIUM. The pages must be reproduced
and folded in order to obtain a booklet A5 (+/- 148.5 mm
width x 210 mm height). When folding, make sure you
keep the good numbering when you turn the pages of
the I/B. Don’t change the page numbering. Keep the
language integrity.
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TKG CKM 1002 - 120516
Assembly page 4/35
Fax +32 2 359 95 50
Backvorgang:
Das Gerät vorwärmen.
Gießen Sie anschließend den Teig in die Backförmchen. Diese brauchen normalerweise nicht
mit Butter ausgestrichen zu werden, aber wenn Sie empfinden dass es schwierig ist, die
gebackenen Törtchen zu entfernen, wird es empfohlen die Backförmchen leicht einzufetten
vor dem nächsten Backvorgang.
Etwa 5-7 Minuten backen lassen, nicht länger so dass die Kuchen gut weich bleiben an der
Innenseite. Zur Beachtung: Die Garzeit kan variieren je nach dem Typ von Kuchenteig.
HINWEIS:
Nach dem Backvorgang können Sie die Törtchen zum Beispiel bestreuen mit
Schokoladenstreuseln, Zuckerperlen...
PFLEGEHINWEISE
Gerät vom Netz trennen und das Gerät und die Platten abkühlen lassen, bevor sie
gereinigt werden.
Wischen Sie die Außenseite mit einem feuchten Tuch ab, und vergewissern Sie sich dass
keine Feuchtigkeit, Öl oder Fett in das Gerät dringt.
Wischen Sie die Backplatten mit einem weichen Tuch oder mit Küchenpapier.
Niemals mit metallenen Gegenständen reinigen oder Schleif- und Scheuermittel
verwenden.
Tauchen Sie das Gerät nicht in Wasser oder andere Flüssigkeiten.
UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2002/96/EG
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach
bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers bzw.
Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol
auf dem Typenschild bzw. auf der
Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der Verbraucher hat
das Recht, dieses Gerät über kommunale Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus wird die
spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den Erfordernissen der Richtlinie
sichergestellt.