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Störung
Mögliche Ursache
Behebung
1. Pumpe fördert keine Flüssig-
keit, der Motor läuft nicht.
1. Kein Strom vorhanden.
2. Thermischer Motorschutz hat sich einge-
schaltet.
3. Motor ist defekt.
4. Laufrad blockiert.
5. Schwimmerschalter defekt.
1. Mit einem GS-gerechten Gerät überprüfen,
ob Spannung vorhanden ist (Sicherheits-
hinweise beachten!). Überprüfen, ob der
Stecker richtig eingesteckt ist
2. Pumpe vom Stromnetz trennen, System
abkühlen lassen, Ursache beheben.
3. An den Kundendienst wenden.
4. Laufrad von der Blockierung befreien.
5. An den Kundendienst wenden.
2. Der Motor läuft, aber die
Pumpe fördert keine Flüssig-
keit.
1. Ansaugöffnungen verstopft.
2. Druckleitung verstopft.
3. Eindringen von Luft in den Pumpenkörper.
4. Min. Absaugniveau unterschritten;
Schwimmerschalter evtl. in seiner Bewe-
gungsfreiheit gehindert oder defekt.
1. Verstopfungen beseitigen.
2. Verstopfungen beseitigen.
3. Pumpe mehrmals starten, damit die ge-
samte Luft ausgestoßen wird.
4. Darauf achten, dass das min. Absaugni-
veau nicht unterschritten wird; gegebenen-
falls dafür sorgen, dass er sich frei bewe-
gen kann; bei defektem Schwimmerschal-
ter an den Kundendienst wenden.
3. Die Pumpe liefert zu geringe
Wassermenge.
1. Siehe Punkt 2.1.
2. Siehe Punkt 2.2.
3. Laufrad abgenutzt.
1. Siehe Punkt 2.1.
2. Siehe Punkt 2.2.
3. An den Kundendienst wenden.
4. Die Pumpe schaltet sich nicht
ein oder aus.
1. Schwimmerschalter in seiner Bewegungs-
freiheit gehindert.
2. Schwimmerschalter defekt.
1. Für Bewegungsfreiheit des Schwimmer-
schalters sorgen.
2. An den Kundendienst wenden.
9. Garantie
T.I.P. garantiert dem privaten Endkunden (im Folgenden
„Kunde“), nicht hingegen dem gewerblichen Nutzer,
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das vom Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
land gekaufte Gerät innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein
wird. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch
diese Garantie nicht berührt. Insbesondere werden die gesetzlichen Mängelrechte durch die Garantie nicht ein-
geschränkt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Gerätes durch den Kunden, zu nachfolgenden Bedingungen:
I.
Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind,
kostenlos beseitigt. Reklamationen sind unmittelbar nach Feststellung schriftlich zu melden.
I
I.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen
aufweist, die durch eine von der normalen Bestimmung oder Vorgaben der Gebrauchsanweisung von T.I.P. ab-
weichende Benutzung verursacht worden sind.
Keine Garantie besteht insbesondere:
-
Bei unsachgemäßer Behandlung und bei eigenen Veränderungen am Gerät
-
Bei mechanischer Beschädigung des Gerätes von außen und Transportschäden
-
Bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen
-
Bei Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Blitzschlag, Überspannung zurückzuführen sind
-
Bei Missachtung der Gebrauchsanweisung und Bedienungsfehlern
-
Wenn das Gerät keinen technischen Defekt aufweist
III.
Die vom Kunden geltend gemachten Fehler wird T.I.P. nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Repa-
ratur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben bzw. das Gerät austauschen. Ausgetauschte
Teile gehen in das Eigentum von T.I.P. über. Nach Ablauf der Garantie anfallende Reparaturen sind kostenpflich-
tig.
IV.
Weitergehende Ansprüche oder eine weitergehende Haftung bestehen auf Grund der Garantie nicht, es sei
denn zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften kommen zur Anwendung, wie zum Beispiel das Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit durch T.I.P..
Von T.I.P. erbrachte Garantieleistungen verlängern die Garantiefrist nicht, auch hinsichtlich eventuell ausge-
tauschter Komponenten. Die Garantieverpflichtung erlischt im Falle des Weiterverkaufs durch den Kunden.
V.
Der Garantieanspruch ist vom Kunden durch Vorlage der Kaufquittung nachzuweisen, welche dem Gerät bei
Rücksendung beizulegen ist. Ohne gültige Kaufquittung ist eine kostenfreie Reklamationsbearbeitung im Zuge
dieser Herstellergarantie nicht möglich.
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