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Anhang
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Herstellers beruhen.
Sollte Ihr Gerät dennoch einen Defekt innerhalb der Garantiezeit aufweisen,
wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer Kaufquittung ausschliesslich an
das Geschäft, in dem Sie Ihr SWITEL-Gerät gekauft haben. Alle Gewährleis-
tungsansprüche nach diesen Bestimmungen sind ausschliesslich gegenüber
Ihrem Fachhändler geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Jahren nach
Kauf und Übergabe unserer Produkte können Gewährleistungsrechte nicht
mehr geltend gemacht werden.
DFT9171_DE 10.11.2008 9:52 Uhr Seite 50