CI2 – Bedienungsanleitung
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Lizenzvereinbarung für die Software
Deut
sch
RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUF
PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH
STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT
FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE
SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der
SOFTWARE ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt.
Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen
ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung
gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN
BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG
WERDEN VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLICHEN
ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT
FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE
NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER.
BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGENANNTE
EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT,
DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT,
DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE
UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT
ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT
WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE
VERPFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER
SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN
ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN
GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM
FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN
EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF
DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN
ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN,
ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE ODER
ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG,
DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER
VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN
KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN
AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT
WURDE. In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche
gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder
Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder
anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.
7. SOFTWARE DRITTER
Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und
Software Dritter beigefügt („SOFTWARE DRITTER“).
Wenn in der schriftlichen Dokumentation oder der die
Software begleitenden elektronischen Daten irgendwelche
Software und Daten von Yamaha als SOFTWARE
DRITTER bezeichnet wird, erkennen Sie die Bestimmungen
aller mit der SOFTWARE DRITTER mitgelieferten
Vereinbarungen an und erkennen an, dass der Hersteller
der SOFTWARE DRITTER verantwortlich ist für etwaige
Garantien oder Haftungen für die SOFTWARE DRITTER.
Yamaha ist in keiner Weise verantwortlich für die
SOFTWARE DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.
• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und
vertraglichen Haftungen bezüglich der SOFTWARE
DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT YAMAHA
AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE
GARANTIEN AUF ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE
TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
DER SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung
zu der SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber
Dritten in keinem Fall die Haftung für irgendwelche
Schäden einschließlich, jedoch nicht beschränkt,
auf direkt oder beiläufig entstandene Schäden oder
Folgeschäden, Aufwendungen, entgangene Gewinne,
Datenverluste oder andere Schäden, die infolge der
Verwendung, des Missbrauchs oder der Unmöglichkeit
der Verwendung der SOFTWARE DRITTER entstehen
können.
8. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen
Recht zu interpretieren und wird von diesem beherrscht,
ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines
Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten
und -verfahren sind am Tokyo District Court in Japan
durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser
Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für
unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die
übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin
voll wirksam sein.
9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER
VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der
Vereinbarungen in Bezug auf die SOFTWARE und alle
mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den
Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen
schriftlichen oder mündlichen Übereinkünfte oder
Vereinbarungen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze
oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend,
wenn sie nicht von einem vollständig autorisierten
Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.
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