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DE
Gelbe Flamme des
Hauptbrenners
Falsche Menge der zum Hauptbrenner gelieferten Luft
Bitte wenden
Sie sich an den
SERVICE
Verschmutzter Hauptbrenner
Zu niedrige Tempe-
ratur des (Brenner-)
Gehäuses
Falsch angeordneter Sensor des Regelthermostats
Bitte wenden
Sie sich an den
SERVICE
Beschädigtes Gasventil
Kein Funke am
Kontrollbrenner nach
dem Einschalten des
Generators – Knopf
am Panel
Prüfen Sie, ob das Gerät an das Stromnetz angeschlossen
ist
Schließen Sie das
Gerät ans Netz
230V - Stecker
Beschädigter Funkengenerator
Bitte wenden
Sie sich an den
SERVICE
Prüfen Sie die Leitungsanschlüsse
Bitte wenden
Sie sich an den
SERVICE
7. ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten
elektrischen und elektronischen Geräten.
•
Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurückgelas-
sen werden
. Jedes Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos entgegenzunehmen,
soweit ein neues Gerät derselben Art und in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist lediglich dazu
verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Geschäft zu bringen.
•
Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden
. Informationen über
die sich in Ihrer unmittelbarer Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der Internetseite oder In-
formationstafel Ihrer Gemeinde.
•
Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden
. Sollte
eine Reparatur wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Servicedienst
dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos entgegenzunehmen.
•
Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben
. Sollten Sie keine Zeit
oder keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie sich
diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Dafür
drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass
nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem
Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wie-
derverwertet wird.
8. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem Garantie-
wechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte
Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtun-
gen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Keinem Garantiewechsel unterliegen auch Bauele-
mente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
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