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7.2.
Einstellungen der Anheben-/Absenken-Bremse der Platten:
Je nach Bedarf und Nutzungsintensität des Gerätes sollte der Kunde die Bremssättel einstellen. Schrauben Sie die hintere Schar-
nierabdeckung ab. Die Einstellung erfolgt durch Anziehen der Schrauben im Uhrzeigersinn. Dies sollte durchgeführt werden,
nachdem das Gerät auf Raumtemperatur abgekühlt ist.
VORSICHT!
Die Verwendung des folgenden Geräts zum Erwärmen von anderen als in dieser Bedienungsanleitung genannten Produkten ist
verboten. Es kann zur Plattenbeschädigung oder zum Brand führen.
Ist das Energieversorgungskabel an Energieversorgung angeschlossen, ist die Arbeitsfläche nicht abgekühlt oder befindet sich
auf den Platten irgendein Inhalt, schieben Sie das Gerät nicht.
Bei Überhitzung der Heizgeräte wird der Sicherheitsthermostat abgeschaltet, in diesem Fall verwenden Sie nach dem Abkühlen
des Gerätes die
RESET
-Taste hinter der Abdeckung auf der Gehäuserückseite.
8. WARTUNG
Täglich, nach Betriebsabschluss, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
•
Den Thermostat auf „0“ stellen, das Gerät durch Betätigung des Schalters ausschalten, anschließend den Stecker von der Stec-
kdose abschalten.
•
Die Röstplatte mit einer weichen bürste reinigen, danach mit einem Küchenpapiertuch trocken abwischen.
•
Röstplatten sorgfältig mit Pflanzenöl einzuschmieren.
•
Das Gehäuse des ist ausschließlich mit einem feuchten Lappen zu reinigen.
Überprüfen Sie einmal im Monat, ob:
•
das Versorgungskabel nicht beschädigt wurden
•
alle Bestandteile des Geräts richtig funktionieren
Einmal im Jahr sollt das Gerät gewartet werden, um seinen Abnutzungsgrad zu prüfen und evtl. Mängel an Bestandteilen zu
finden. Bei jeglicher Störung ist qualifiziertes Personal (Technischer Service) verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Der Service
sollte Folgendes warten:
•
Zustand der Heizelemente
•
Sicherungsstand der Heizelemente
•
Abnutzungsgrad des Geräts
•
Isolierqualität
Wird das Gerät längere Zeit nicht verwendet, schalten Sie es von der Betriebsspannung ab, reinigen und lagern Sie es an einem
Ort mit guter Belüftung.
Jegliche Pflege und Wartungstätigkeiten werden einmal pro Monat durchgeführt. Alljährlicher Service und Reparatur des Geräts
sollten ausschließlich von qualifiziertem Personal (Technischer Service) durchgeführt werden.
9. ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten elektrischen und elek-
tronischen Geräten.
•
Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurückgelassen werden
. Jedes Ge-
schäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos entgegenzunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art und
in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist lediglich dazu verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Geschäft
zu bringen.
•
Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden
. Informationen über die sich in Ihrer
unmittelbarer Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der Internetseite oder Informationstafel Ihrer Gemeinde.
•
Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden
. Sollte eine Reparatur wirt-
schaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Servicedienst dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos
entgegenzunehmen.
•
Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben
. Sollten Sie keine Zeit oder keine Möglichkeit
haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dien-
stleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Dafür drohen hohe Geld-
strafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass nach dem Ablauf der
Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem Grund muss es an einen Ort gebracht werden,
wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wiederverwertet wird.
10. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem Garantiewechsel unterliegen
folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente,
die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Keinem
Garantiewechsel unterliegen auch Bauelemente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
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