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5. GEBRAUCHSANWEISUNG
Schließen Sie das Netzkabel an eine 13-Ampere-Steckdose an, die sich in einem sicheren und trockenen Bereich befindet.
Mit dem Schalter am Heizlampenkopf wird eine der Heizeinstellungen gewählt: (I) für 900 W, (II) für 1200 W, (I&II) für 2100 W.
Wenn der Schalter auf 0 steht, ist das Gerät ausgeschaltet.
Obwohl die Wärmelampe tropfwassergeschützt ist, sollte sie nicht bei Regen oder hoher Luftfeuchtigkeit eingesetzt werden.
Wenn die Wärmelampe nicht in Gebrauch ist, ziehen Sie immer den Netzstecker aus der Steckdose.
6. LAGERUNG
Wenn Sie die Lampe über einen längeren Zeitraum nicht benutzen, lagern Sie sie an einem kühlen, trockenen Ort. Um zu verhin-
dern, dass sich Staub und Schmutz auf der Lampe ansammeln, bewahren Sie die Originalverpackung auf, in der Sie das Gerät
aufbewahren.
7. PROBLEMBEHEBUNG
Wenn die Lampe nicht funktioniert, wird empfohlen, Folgendes zu tun, bevor Sie einen Reparaturdienst rufen:
•
Prüfen Sie, ob das Netzkabel der Lampe in die Steckdose eingesteckt ist, wenn nicht - stecken Sie es ein.
•
Prüfen Sie, ob der Sicherheitsschalter des Stromkreises, an den das Gerät angeschlossen ist, nicht ausgelöst hat.
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Stellen Sie sicher, dass der Geräteschalter eingeschaltet ist. Wenn nicht - wählen Sie die gewünschte Einstellung.
8. REINIGUNG UND WARTUNG
•
Trennen Sie das Gerät von der Stromquelle, lassen Sie es vollständig abkühlen und reinigen Sie dann die Lampenoberfläche
mit einem weichen, feuchten Tuch. Verwenden Sie zur Reinigung keine ätzenden, korrosiven Substanzen oder Lösungsmittel.
Tauchen Sie das Gerät nicht in Wasser oder andere Flüssigkeiten ein.
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Überlassen Sie alle Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Gerät, einschließlich des Austauschs von Halogen- Heizelementen,
nur einem qualifizierten Elektriker oder einem autorisierten Reparaturdienst.
9. ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten elektrischen und elek-
tronischen Geräten
•
Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurückgelassen werden.
Jedes Ge-
schäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos entgegenzunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art und
in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist lediglich dazu verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Geschäft
zu bringen.
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Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden.
Informationen über die sich in Ihrer
unmittelbaren Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der Internetseite oder Informationstafel Ihrer Gemeinde.
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Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden.
Sollte eine Reparatur wirt-
schaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Servicedienst dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos
entgegenzunehmen.
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S
ie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben.
Sollten Sie keine Zeit oder keine Möglichkeit
haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dien-
stleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Dafür drohen hohe Geld-
strafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass nach dem Ablauf der
Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem Grund muss es an einen Ort gebracht werden,
wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wiederverwertet wird.
10. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keiner Garantie unterliegen auch Be-
schädigungen, die Folge der Witterungsverhältnisse wie Entladungen in der Atmosphäre, Wechsel von Versorgungsspannung,
unsachgemäße Einstellung von Werten für die elektrische Versorgungsspannung, Stromversorgung an einer falschen Steckdose,
mechanische, thermische, chemische Beschädigungen des Geräts und dadurch entstandene Mängel, sind.
Keinem Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte He-
izelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtungen und jegliche mecha-
nisch beschädigten Elemente.