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Wichtige Informationen
Sicherheitshinweise
- Trägern von Herzschrittmachern wird dringend empfohlen zunächst einen Arzt zu fragen, ob
grundsätzlich Bedenken gegen die Nutzung eines Funkgeräts bestehen bzw. welche Verhaltens-
regeln dabei zu beachten sind.
- Berühren Sie auf keinen Fall während des Sendens die Antenne!
- Machen Sie sich, bevor Sie das Gerät im Fahrzeug nutzen, unbedingt mit den Funktionen und
der Bedienung vertraut! Lassen Sie sich auf keinen Fall durch die Bedienung des Geräts oder
durch Funkgespräche vom Verkehrsgeschehen ablenken!
- Senden Sie nie ohne angeschlossene Antenne!
- Öffnen Sie nie das Gehäuse eines Funkgeräts oder des Zubehörs und führen Sie keine Änderungen
durch. Lassen Sie Reparaturen ausschließlich von qualifizierten Personen vornehmen.
Veränderungen oder Eingriffe am Funkgerät ziehen automatisch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis
nach sich, es entfällt zudem Ihr Garantie-Anspruch!
- Verhindern Sie, dass Kinder mit dem Funkgerät, Zubehörteilen oder dem Verpackungsmaterial
spielen.
- Nutzen Sie das Gerät nicht, wenn Sie Schäden am Gehäuse oder an der Antenne entdecken:
setzen Sie sich mit einer Fachwerkstatt in Verbindung.
- Schützen Sie Ihr Funkgerät und das Zubehör vor Nässe, Hitze, Staub und starken Erschütterungen.
Vermeiden Sie Betriebstemperaturen unter -10°C oder über +50°C.
Gesetzliche Vorgaben
Betrieb von CB-Funkgeräten:
In Deutschland ist dieses Gerät in den Konfigurationen d, EU,
EC und In anmelde- und gebührenfrei zu nutzen. In anderen Ländern gelten jedoch ggf. abweichende
Bestimmungen: informieren Sie sich vor Nutzung des Geräts im Ausland über die aktuell geltenden
nationalen Vorschriften! Beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen sowie eine etwaige
Anmeldepflicht Sie riskieren sonst empfindliche Bußgelder oder gar die Beschlagnahme Ihres
Funkgeräts!
Einbau eines Funkgeräts in ein KFZ:
Bei fast allen Kraftfahrzeugen legt der Hersteller Einbau-
vorschriften für Funkgeräte und Antennen fest: erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Autohändler
nach den entsprechenden Herstellervorschriften für Ihr Fahrzeugmodell. Beachten Sie beim
Einbau unbedingt diese Vorgaben, da sonst die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen
kann!
Nutzung von Sprechfunk im Fahrzeug
: Während der Fahrer eines Kraftfahrzeugs Mobiltelefone
nur mit einer Freisprecheinrichtung bzw. bei ausgeschaltetem Fahrzeugmotor nutzen darf, sieht
die deutsche StVO ausdrücklich eine Ausnahme für Funkgeräte vor (erkundigen Sie sich vor
Fahrten ins Ausland über ggf. abweichende Vorschriften!). Benutzen Sie Ihr Gerät jedoch nur,
wenn es die Verkehrslage erlaubt (siehe auch Sicherheitshinweise)!
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