Brüel & Kjaer Vibro ● 10/2019 ● C106002.001 / v04 ●
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Technischen Änderungen vorbehalten!
Brüel & Kjaer Vibro │
Betriebsanleitung AS-477
Hinweise
DE
Änderung der Gerätespezifikation
Eine Änderung der Gerätespezifikation hat Auswirkung auf den Überwachungsprozess bei stationären Anlagen
und Auswirkung auf den messtechnischen Ablauf bei tragbaren Messgeräten.
1.3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Wenn Sensoren oder Kabel in einer Weise benutzt werden, die in den relevanten Betriebsanleitungen nicht
beschrieben sind, kann es zu Beeinträchtigung der Funktion und des Schutzes kommen und zu schweren
Personenschäden, Tod oder schweren, irreversiblen Verletzungen.
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Der Sensor darf nur für den im Datenblatt spezifizierten Einsatz verwendet werden. Jeder
darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für Schäden, die durch
nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, haftet Brüel & Kjær Vibro nicht. Das Risiko
trägt allein der Anwender.
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Montierte Sensoren dürfen nicht als Steighilfe (Tritt) genutzt werden.
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Setzen sie das Gerät nur den zulässigen Umgebungseinflüssen aus. Diese sind der
technischen Spezifikation zu entnehmen.
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Die elektrische Ausrüstung ist regelmäßig zu warten. Mängel, wie lose Verbindungen, defekte
Steckverbinder usw. müssen umgehend behoben werden.
Heiße Oberflächen
•
Sensoren oder Kabel können entsprechend der Betriebsanleitung in weiten
Umgebungstemperaturbereichen betrieben werden, wodurch sie an Gehäusewandungen
durch Eigenerwärmung heiß werden und Verbrennungen hervorrufen können.
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Geräte, Sensoren oder Kabel können durch die Montage an externen Wärme- oder
Kältequellen (z.B. Maschinenteile) gefährliche Temperaturen annehmen, wodurch bei
Berührung unter anderem Verbrennungen entstehen können.
1.3.1 Empfehlung an den Betreiber
Falls sich durch den Einsatz des Geräts im Zusammenhang mit Maschinen oder Anlagenteilen Gefahren
ergeben könnten, die nicht im Verantwortungsbereich von Brüel & Kjær Vibro liegen, müssen betreiberseitig
sicherheitstechnische Anweisungen oder Warnungen erlassen, verbreitet und vom betroffenen Personal
verstanden und bestätigt werden.
Wenn das Gerät in eine Maschine eingebaut oder zum Zusammenbau einer Maschine
bestimmt ist, ist die Inbetriebnahme solange untersagt, bis die Maschine, in die das Gerät
eingebaut wird, den Bestimmungen der EU-Richtlinien entspricht.
1.3.2 Verbot von eigenmächtigen Veränderungen
Das Gerät und Zubehör darf ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder konstruktiv noch
sicherheitstechnisch verändert werden. Jede Veränderung schließt eine Haftung unsererseits für daraus
entstehenden Schaden aus.