Informationen für den Betreiber
08/2009
1008110-00
Gebrauchsanweisung – 9
2.3
Verpflichtungen des Betreibers
Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, klare Bedienungs-, Reinigungs-
und Wartungsanweisungen bereitzustellen und durch Schulung und
Anweisung des Personals den sachgerechten und bestimmungsgemäßen
Betrieb und die sachgerechte Bedienung des Geräts sicherzustellen.
Ihre Betriebsanweisungen müssen, unter Berücksichtigung der nationalen
Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, den gefahrlosen Betrieb und
die gefahrlose Bedienung des Geräts ermöglichen und die Merkmale und
Erkenntnisse Ihres Betriebes berücksichtigen. Innerhalb der EU gilt die EU-
Richtlinie 89/391/EWG (in Deutschland Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)).
2.4
Personalqualifikation
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihr Personal einzuarbeiten und über
bestehende Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen. Stellen
Sie sicher, dass diese Betriebsanleitung von Ihrem Personal verstanden und
beachtet wird. Dies gilt insbesondere für die
y
Angaben in „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“ und „Vorhersehbarer
Fehlgebrauch“
y
Sicherheitshinweise im Kapitel Bedienung
y
Bedienungshinweise
y
Reinigungs- und Wartungshinweise
–
Stellen Sie die Gebrauchsanweisung und zusätzliche Informationen des
Herstellers am Arbeitsplatz des Personals zur Verfügung.
–
Kontrollieren Sie regelmäßig das sicherheits- und gefahrenbewusste
Arbeiten Ihres Personals unter Beachtung Ihrer Betriebsanweisungen.
–
Sorgen Sie dafür, dass die Reinigungsintervalle eingehalten werden,
insbesondere die Reinigung nach jeder Bräunung.
–
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Personal Ihre Kunden ordnungsgemäß berät,
insbesondere über die Bräunungszeiten, mögliche Risiken und die
Bedienung des Geräts.
–
Personen unter 18 dürfen das Gerät nicht benutzen. Weisen Sie Ihr
Personal an, im Zweifelsfall den Personalausweis des Kunden zu
kontrollieren. Bei Missachtung drohen dem Betreiber hohe Geldstrafen.
2.5
Lieferumfang
Angaben zum Lieferumfang finden Sie im Kapitel Beschreibung auf Seite 16.
2.6
Transport, Montage und Aufstellung
Das Gerät wird durch Fachunternehmen geliefert und durch den eigenen
Kundendienst des Herstellers oder durch einen autorisierten Kundendienst
montiert und aufgestellt.