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Anhang
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7.3
Äquivalenzschlüsselbereich
Beispiel für die Berechnung des Äquivalenzschlüsselbereichs (1), siehe
Lampenbestückungsaufkleber:
Ist der Äquivalenzschlüssel der Lampe, mit der das Gerät während der
Typprüfung bestückt ist,
100–R–47/3,2
wird der Äquivalenzschlüsselbereich, mit dem das Gerät gekennzeichnet
werden muss, wie folgt berechnet:
Unterer Wert des X-Bereiches:
0,75 x 47 = 35,25
Unterer Wert des Y-Bereiches:
0,85 x 3,2 = 2,72
Oberer Wert des Y-Bereiches:
1,15 x 3,2 = 3,68
X wird auf die nächste ganze Zahl gerundet, Y wird auf die erste Dezimalstel-
le nach dem Komma gerundet. Der Äquivalenzschlüsselbereich für Leucht-
stofflampen ist dann:
100–R–(35-47)/(2,7-3,7)
7.3.1
Beschreibung des Äquivalenzschlüssels für
UV-Leuchtstofflampen
Der Äquivalenzschlüssel für UV-Leuchtstofflampen zur Bräunung, wie er
ausführlich in IEC 61228 dargestellt ist und der lesbar und dauerhaft auf der
Lampe gekennzeichnet ist, ist nachfolgend beschrieben.
Der Äquivalenzschlüssel hat den Aufbau:
Wattzahl–Reflektortypschlüssel–UV-Schlüssel.
Die folgenden Reflektorentypschlüssel sollen beim Äquivalenzschlüssel be-
nutzt werden:
O bei Lampen ohne Reflektor;
B bei Lampen mit einem weiten Reflektorwinkel
> 230°;
N bei Lampen mit einem engeren Reflektorwinkel
< 200°;
R bei Lampen mit einem üblichen Reflektorwinkel 200°
230°.