08/2016
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Garantiebedingungen für Solamagic-Geräte
Für die in diesem Handbuch dargestellten Geräte leisten wir Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen Schäden
oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen, wenn
sie uns unverzüglich nach Feststellung am Gerät gemeldet werden. Die Garan-
tiedauer für das Gerät beträgt 2 Jahre, für Geräte mit ECO+ Kennzeichnung ge-
währen wir eine um 1 Jahr verlängerte Garantie von insgesamt 3 Jahren. Für die
Heizröhre beträgt die Garantiedauer 12 Monate mit max. 5000 Betriebsstunden
in diesem Zeitraum. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfü
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gige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchs-
tauglichkeit des Gerätes unerheblich sind. Ebenfalls entfällt eine Garantiepflicht
bei Schäden aus besonderen Klimabedingungen, bei anormalen Umweltbe-
dingungen oder bei sachfremden Betriebsbedingungen. Ihr Fachhändler berät
Sie gerne über Geräteausführungen in derartigen Einsatzfällen. Es kann keine
Garantie übernommen werden, wenn die Schäden oder Mängel am Gerät auf
fehlerhaften Einbau oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen zurückzu-
führen sind.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Geräte nach unse-
rer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Geräte ersetzt
werden. Geräte, für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleis-
tung beansprucht wird, sind dem Hersteller oder einer autorisierten Servicestelle
zu übergeben oder zuzusenden. Arbeits- und Sachkosten des Endabnehmers
werden nicht erstattet. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferda-
tum sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung vorzulegen.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn un-
sere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden,
die keine Originalteile sind und einen Defekt verursacht haben. Das Gleiche
gilt, wenn das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt oder unleserlich ge-
macht wurden.
4. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Schäden oder Mängel aus nicht vor-
schriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, mechanische Be-
schädigungen insbesondere an der Heizröhre sowie Nichtbeachtung der Ein-
bauvorschriften und Bedienungsanweisungen. Für Folgeschäden übernehmen
wir keine Haftung.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Er-
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