SBF 2 B2
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Verpackung entsorgen
Die Verpackungsmaterialien sind nach
umweltverträglichen und entsorgungs-
technischen Gesichtspunkten
ausgewählt und deshalb recyclebar.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungs-
materialien gemäß den örtlich geltenden
Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht. Beachten Sie die
Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungsmaterialien und trennen
Sie diese gegebenenfalls gesondert. Die
Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender
Bedeutung: 1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und
Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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