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Wenn das Produkt von einem kalten Raum in einen warmen
Raum gebracht wurde, darf es erst in Betrieb genommen
werden, wenn es Zimmertemperatur erreicht hat, da das da-
bei entstehende Kondenswasser es unter Umständen zerstö-
ren kann!
Das Produkt muss vor Staub geschützt werden! Staub kann
die Schutzisolierung reduzieren, was zu tödlichen Strom-
schlägen führen kann!
Das Produkt darf nur zwischen Höhenlagen von 20 m unter
bis 2000 m über Normalnull (NN) in Betrieb genommen wer-
den!
Das Produkt darf nicht bei Gewitter betrieben werden, da an-
sonsten eine Zerstörung durch Überspannung droht!
Das Produkt darf nur in einem Mindestabstand von 1 m zu
den beleuchteten Objekten betrieben werden!
Installation
ACHTUNG:
LEBENSGEFAHR! VERLETZUNGSGEFAHR! GESUNDHEITSGE-
FAHR!
Sie können das Produkt nur aufgehangen betreiben.
Wenn dieses Lichteffektgerät irgendwelche Anzeichen von
Beschädigung aufweist, darf eine aufgehangene Installation
nicht vorgenommen werden! Lassen Sie in diesem Fall das
Lichteffektgerät durch Ihren Scanic-Fachhändler reparieren.
Scanic übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für
durch unsachgemäße aufgehangene Installation entstandene
Sach- oder Personenschäden!
Eine aufgehangene Installation dieses Lichteffektgerätes
kann nur durch ausreichend geschultes, professionelles Per-
sonal durchgeführt werden!
Eine aufgehangene Installation dieses Lichteffektgerätes darf
nur mit einem dafür geeigneten Trägersystem erfolgen!
Eine aufgehangene Installation dieses Lichteffektgerätes darf
nur mit dafür vorgesehenen Materialien vorgenommen wer-
den!
Es ist unzulässig das Lichteffektgerät frei schwingend im
Raum zu befestigen.
Achten Sie darauf, dass die Feststellschrauben am Installati-
onsarm gut festgezogen sind.
Beachten Sie bei gewerblichem Einsatz die Einhaltung von
Sondervorschriften. Bei der Montage sind die Bestimmungen
der BGV C1 und EN 60598-2-17 zu befolgen.
Sorgen Sie dafür, dass sich nach Möglichkeit unterhalb der
aufgehangenen Installation keine Personen befinden.
Das Gerät ist zwingend mit einer zweiten, eigenständigen
Befestigung anzubringen. Die zweite Befestigung muss ge-
währleisten, dass im Ausfall der Haupthalterung keine Mon-
tageteile herabstürzen können.
Der Lichteffekt muss über einen dafür zugelassenen Haken
an einem Traversensystem montiert werden.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Sachverständiger ma-
schinentechnische und sicherheitstechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Ände-
rungen vor der Wiederinbetriebnahme kontrolliert.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Sachverständiger ma-
schinentechnische und sicherheitstechnische Einrichtungen
mindestens einmal im Jahr kontrolliert.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Sachverständiger ma-
schinentechnische und sicherheitstechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre im Umfang einer Abnahmeprüfung
kontrolliert.
Die Installationsbefestigung muss so beschaffen sein, dass
sie über die Dauer von 60 Minuten ohne nachteilige Form-
veränderung dem 10-fachen der Nutzlast standhalten kann.
Während jeglicher Montagearbeiten ist das unnötige Aufhal-
ten unterhalb der Installationen strengstens untersagt.
Das Lichteffektgerät muss bei der Überkopfmontage zwin-
gend durch ein Sicherheitsfangseil gesichert werden. Das Seil
muss dabei dem 12-fachen des Lichteffektgewichts standhal-
ten. Benutzen Sie Fangseile mit Schnellverschlussgliedern.
Der Fallabstand darf maximal 20cm betragen. Defekte Fang-
seile oder Fangseile die schon einer Belastung durch einen
Fall ausgesetzt waren, dürfen nicht verwendet werden.
Bei der Auswahl des Installationsortes muss zuvor der Zu-
schauerbereich und der Showlaserbereich definiert werden.
Der Laser muss so installiert werden, dass die Projektionen in
mind. 3,5 m Höhe stattfinden.
Die Laser-Projektionen dürfen nur im Showlaserbereich dar-
gestellt werden. Der Showlaserbereich ist ein Gefahrenbe-
reich, der durch den Betrieb des Showlasers entsteht. In die-
sem Bereich können vorgegebene Grenzwerte überschritten
werden. Dieser Bereich muss für unbefugte Personen uner-
reichbar sein.
Der Showlaserbereich darf nur, wenn zwingend erfoderlich,
unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen betreten, werden.
Die Grenzwerte für die Bestrahlung dürfen im Zuschauerbe-
reich keinesfalls überschritten werden.
Der Showlaserbereich muss vor Inbetriebnahme ausgemes-
sen und errechnet werden. Halten Sie den Laserbereich mög-
lichst klein.
Die Strahlung darf nicht weiter reichen, als notwendig.
Um den Laser zu justieren, müssen Sie zunächst die Feststell-
schrauben am Installationsarm lösen und den Laser in die ge-
wünschte Ausrichtung bringen.
Spielen Sie nun alle Abbildungsmuster des Lasers durch, um
sicherzustellen, das sämtliche Muster nur in den Showlaser-
bereich projeziert werden. Überprüfen Sie auch, ob sich spie-
gelnde oder glänzende Oberflächen im Projektionsbereich
des Lasers befinden (z.B. Spiegelkugeln). Entfernen Sie ggfs.
spiegelnde und strahlablenkende Gegenstände.
Ziehen Sie danach die Feststellschrauben wieder gut fest.
Der Laserstrahl darf sich keinesfalls ohne den Einsatz von
Werkzeug verstellen lassen.
Betrieb
ACHTUNG:
GESUNDHEITSRISIKO!
Schließen Sie den Netzstecker zunächst an die Netzsteckdose an.
Wenn Sie das Produkt zum ersten Mal in Betrieb nehmen,
kann es zu Rauch- und Geruchsentwicklung kommen; dies
stellt keinen Fehler dar. Vermeiden Sie es, das Produkt schnell
nacheinander mit dem Netz zu verbinden und es wieder vom
Netz zu trennen! Warten Sie immer einige Minuten bis zur
nächsten Inbetrieb-, bzw. Außerbetriebnahme!
ACHTUNG GESUNDHEITSRISIKO!
Blicken Sie niemals während des Betriebes in die Lichtquelle.
Dies kann bei empfindlichen Menschen epileptische Anfälle
auslösen!
Der Scanic Quattro Scan R/G verfügt über verschiedene Be-
triebsarten. Diese stellen Sie anhand der DIP-Schalter auf der
Rückseite ein.
Die DIP-Schalter Belegung für die Auswahl der Betriebsmodi
ist wie folgt:
Stand-Alone-Modus
Musiksteuerung
Um im Musiksteuerungsmodus zu arbeiten, müssen alle DIP-
Switches in die „Off“-Position, wie in der Dipschalter-Bele-
gungstabelle aufgeführt, eingestellt werden.