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LIZENZVEREINBARUNG
Lizenzvereinbarung
Das Produkt (d. h. das Gerät bzw. die Anlage, auf die sich
diese Dokumentation bezieht) beinhaltet Software (die in das
Produkt eingebetteten Softwareprogramme, Hilfsprogramme
und Module), die Eigentum von Sanyo oder dessen
Lizenzgebern ist. Lesen Sie sich vor dem Gebrauch dieses
Produkts bitte die Bedingungen für die Lizenzvereinbarung
für Endnutzer durch. Falls Sie mit den Bedingungen dieser
Lizenvereinbarung nicht einverstanden sind, verwenden Sie
das Produkt bitte nicht weiter – legen Sie es unbenutzt in die
Verpackung zurück und geben Sie diese zusammen mit dem
Kaufbeleg an Ihren Händler zurück, wo man Ihnen den
Kaufbetrag in voller Höhe zurückerstatten wird. Durch die
Nutzung dieses Produkts erklären Sie sich einverstanden,
sich an die Bedingungen und Konditionen der
Lizenzvereinbarung zu halten.
Gewährung der Lizenz, Konditionen und Einschränkungen
1. Sanyo gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, weltweite
(abhängig von Exportkontrollen), nicht übertragbare
(ausgenommen die Ausnahmeregelungen unter Paragraf 2),
gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software im und mit
dem Produkt.
2. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von SANYO
dürfen Sie Ihre Lizenzrechte an der Software an niemanden
abzutreten. Wird eine Abtretungsgenehmigung erteilt, darf
die Software nur gemeinsam mit dem Produkt abgetreten
werden, VORAUSGESETZT, der Abtretungsempfänger hat
die Bedingungen und Konditionen dieser Lizenz gelesen und
sich damit einverstanden erklärt.
3. Sie müssen dafür sorgen, dass die in dieser Software
enthaltenen Copyright-, Waren- und anderen Schutzzeichen
erhalten bleiben und nicht geändert oder entfernt werden.
4. Die hierunter gewährte Software ist urheberrechtlich
geschützt und es wird ein Nutzungsrecht eingeräumt (die
Software wird nicht verkauft). Insbesondere übertragt Ihnen
SANYO keine Rechtsansprüche und Eigentumsrechte an der
Software. Die hierunter gestellte Software kann Materialien
enthalten oder aus Materialien hergeleitet worden sein, die
SANYO in Lizenz von einem Drittunternehmen erhalten hat.
5. Ausgenommen im gesetzlich zulässigen Rahmen dürfen
Sie die Software nicht:
l mit anderer Computer-Hardware als dem Produkt
verwenden;
l ganz oder teilweise kopieren;
l in ihrer Gesamtheit (oder teilweise) in Programme
einbauen, die von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag) entwickelt
wurden bzw. von Ihnen genutzt werden;
l zurückbauen, dekompilieren oder disassemblieren;
l zur Nutzung (ganz oder teilweise) mit anderer
Computerhardware als dem Produkt freigeben oder gestat-
ten, dass die Software zur Nutzung mit anderer
Computerhardware weitervertrieben wird, oder die Software
ganz oder teilweise vermieten, verpachten, verschenken,
verleihen, verkaufen, vertreiben oder deren Besitz übertra-
gen.
Lizenzablauf
Diese Lizenz ist bis zu ihrem Ablauf gültig. Bei Verletzung
der Lizenzbedingungen wird die Lizenz automatisch entzo-
gen.
Ausschlussklausel
1. Die Software wird (im gesetzlich zulässigen Rahmen)
ohne Mängelgewähr geliefert. SANYO und dessen
Lieferanten übernehmen keine Gewährleistung ausdrücklich-
er oder impliziter Art, einschließlich (aber nicht beschränkt
auf) die Gewährleistung, dass die Ware von zufrieden stel-
lender Qualität und gebrauchstauglich ist und gegen keiner-
lei Rechte verstößt (die Ausschlussklausel gilt nur in dem
Maße, wie ein Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist).
2. Unter keinen Umständen übernimmt SANYO Haftung für
direkte, indirekte, beiläufige oder Folgenschäden (ein-
schließlich Gewinnverluste, Unterbrechung der
Geschäftsabläufe, Datenverluste bzw. Kosten für die
Beschaffung von Ersatzware, -technologien und -diensten),
die aus der Nutzung bzw. der Nichtnutzbarkeit der Software
erwachsen (ausgenommen in dem Maße, wie ein derartiger
Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist).
Allgemeines
1. Diese Lizenzvereinbarung unterliegt der englischen
Gesetzgebung. Nutzer können Ansprüche nur in englischen
Gerichtshöfen geltend machen. SANYO ist berechtigt,
Ansprüche in den Gerichtshöfen einer jeden Gerichtsbarkeit
geltend zu machen.
2. Für diese Endbenutzerlizenz gilt das Recht des
Bundesstaates Kalifornien. Der Endbenutzer und Sanyo
vereinbaren, dass jegliche Prozesse zur Durchsetzung oder
Auslegung dieser Endbenutzerlizenz nur beim zuständigen
Landes- oder Bundesgericht in Los Angeles County,
Kalifornien zur Anklage gebracht werden. Der Endbenutzer
und Sanyo unterwerfen sich hiermit ausschließlich der
Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand des diesbezüglichen
Gerichts.
3. Die obigen Bestimmungen und Konditionen treten anstelle
aller früheren Vereinbarungen schriftlicher oder mündlicher
Art, die zwischen Ihnen und SANYO in Bezug auf die
Software abgeschlossen wurden.
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