25
LIZENZVEREINBARUNG
Lizenzvereinbarung
Das Produkt (d. h. das Gerät bzw. die Anlage, auf die sich
diese Dokumentation bezieht) beinhaltet Software (die in das
Produkt eingebetteten Softwareprogramme, Hilfsprogramme
und Module), die Eigentum von Sanyo oder dessen
Lizenzgebern ist. Lesen Sie sich vor dem Gebrauch dieses
Produkts bitte die Bedingungen für die Lizenzvereinbarung
für Endnutzer durch. Falls Sie mit den Bedingungen dieser
Lizenvereinbarung nicht einverstanden sind, verwenden Sie
das Produkt bitte nicht weiter – legen Sie es unbenutzt in die
Verpackung zurück und geben Sie diese zusammen mit dem
Kaufbeleg an Ihren Händler zurück, wo man Ihnen den
Kaufbetrag in voller Höhe zurückerstatten wird. Durch die
Nutzung dieses Produkts erklären Sie sich einverstanden,
sich an die Bedingungen und Konditionen der
Lizenzvereinbarung zu halten.
Gewährung der Lizenz, Konditionen und Einschränkungen
1. Sanyo gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, weltweite
(abhängig von Exportkontrollen), nicht übertragbare
(ausgenommen die Ausnahmeregelungen unter Paragraf
2), gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software im und
mit dem Produkt.
2. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von SANYO
dürfen Sie Ihre Lizenzrechte an der Software an nieman-
den abzutreten. Wird eine Abtretungsgenehmigung erteilt,
darf die Software nur gemeinsam mit dem Produkt
abgetreten werden, VORAUSGESETZT, der
Abtretungsempfänger hat die Bedingungen und
Konditionen dieser Lizenz gelesen und sich damit einver-
standen erklärt.
3. Sie müssen dafür sorgen, dass die in dieser Software
enthaltenen Copyright-, Waren- und anderen
Schutzzeichen erhalten bleiben und nicht geändert oder
entfernt werden.
4. Die hierunter gewährte Software ist urheberrechtlich
geschützt und es wird ein Nutzungsrecht eingeräumt (die
Software wird nicht verkauft). Insbesondere übertragt
Ihnen SANYO keine Rechtsansprüche und
Eigentumsrechte an der Software. Die hierunter gestellte
Software kann Materialien enthalten oder aus Materialien
hergeleitet worden sein, die SANYO in Lizenz von einem
Drittunternehmen erhalten hat.
5. Ausgenommen im gesetzlich zulässigen Rahmen dürfen
Sie die Software nicht:
mit anderer Computer-Hardware als dem Produkt
verwenden;
ganz oder teilweise kopieren;
in ihrer Gesamtheit (oder teilweise) in
Programme einbauen, die von Ihnen (oder in
Ihrem Auftrag) entwickelt wurden bzw. von Ihnen
genutzt werden;
zurückbauen, dekompilieren oder disassem
blieren;
zur Nutzung (ganz oder teilweise) mit anderer
Computerhardware als dem Produkt freigeben
oder gestatten, dass die Software zur Nutzung
mit anderer Computerhardware weitervertrieben
wird, oder die Software ganz oder teilweise ver-
mieten, verpachten, verschenken, verleihen,
verkaufen, vertreiben oder deren Besitz übertra-
gen.
Lizenzablauf
Diese Lizenz ist bis zu ihrem Ablauf gültig. Bei Verletzung
der Lizenzbedingungen wird die Lizenz automatisch
entzogen.
Ausschlussklausel
1. Die Software wird (im gesetzlich zulässigen Rahmen)
ohne Mängelgewähr geliefert. SANYO und dessen
Lieferanten übernehmen keine Gewährleistung
ausdrücklicher oder impliziter Art, einschließlich (aber
nicht beschränkt auf) die Gewährleistung, dass die Ware
von zufrieden stellender Qualität und gebrauchstauglich
ist und gegen keinerlei Rechte verstößt (die
Ausschlussklausel gilt nur in dem Maße, wie ein
Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist).
2. Unter keinen Umständen übernimmt SANYO Haftung für
direkte, indirekte, beiläufige oder Folgenschäden
(einschließlich Gewinnverluste, Unterbrechung der
Geschäftsabläufe, Datenverluste bzw. Kosten für die
Beschaffung von Ersatzware, -technologien und -dien-
sten), die aus der Nutzung bzw. der Nichtnutzbarkeit der
Software erwachsen (ausgenommen in dem Maße, wie
ein derartiger Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig
ist).
Allgemeines
1. Diese Lizenzvereinbarung unterliegt der englischen
Gesetzgebung. Nutzer können Ansprüche nur in englis-
chen Gerichtshöfen geltend machen. SANYO ist
berechtigt, Ansprüche in den Gerichtshöfen einer jeden
Gerichtsbarkeit geltend zu machen.
2. Für diese Endbenutzerlizenz gilt das Recht des
Bundesstaates Kalifornien. Der Endbenutzer und Sanyo
vereinbaren, dass jegliche Prozesse zur Durchsetzung
oder Auslegung dieser Endbenutzerlizenz nur beim
zuständigen Landes- oder Bundesgericht in Los Angeles
County, Kalifornien zur Anklage gebracht werden. Der
Endbenutzer und Sanyo unterwerfen sich hiermit auss-
chließlich der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand des
diesbezüglichen Gerichts.
3. Die obigen Bestimmungen und Konditionen treten anstelle
aller früheren Vereinbarungen schriftlicher oder mündlich-
er Art, die zwischen Ihnen und SANYO in Bezug auf die
Software abgeschlossen wurden.
D
D
Summary of Contents for CE42LM5R
Page 64: ...64 RS 232C COMMAND TABLES ...
Page 65: ...65 ...
Page 66: ...66 N4GJ 1 ...
Page 67: ...67 ...
Page 68: ...68 Part No 1KA6P1P0406 A N6JR Printed in U K ...