S2Konnect N-2020T
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Deutschland, Schweiz, Österreich, Liechtenstein
Verehrte Kundin, verehrter Kunde,
wenn Sie Ihr S2Konnect Produkt in DEUTSCHLAND, in der SCHWEIZ, in ÖSTERREICH oder in LIECHTENSTEIN erworben haben, gilt für Sie der folgende Lizenz- und
Kaufvertrag. Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endanwender, und der S2Konnect GmbH mit Sitz in Ettlingen/Bundesrepublik Deutschland.
S2Konnect Lizenz- und Kaufvertrag
Durch Öffnen der versiegelten Diskettenpackung und durch die Inbesitznahme der Hardware erklären Sie sich an die Bestimmungen der nachfolgenden Vereinbarung
gebunden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht einverstanden sind, geben Sie bitte die Diskettenpackung und die Hardware ungeöffnet und unbenutzt
mit den Begleitgegenständen (einschließlich aller schriftlichen Unterlagen und dem sonstigen Zubehör) unverzüglich gegen volle Rückerstattung des Preises an die Stelle
zurück, von der Sie sie bezogen haben.
Einräumung einer Software-Lizenz
Diese S2Konnect Lizenzvereinbarung (Lizenz) gibt Ihnen die Berechtigung, eine Kopie des S2Konnect Software Produktes, das mit dieser Lizenz (Software) erworben
wurde, auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung benutzen, dass die Software zu jeder beliebigen Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Wenn Sie
Mehrfachlizenzen für die Software erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Sie Lizenzen besitzen. Die Software ist auf
einem Computer “in Benutzung”, wenn Sie in den Zwischenspeicher (d.h., RAM) geladen oder in einem Permanentspeicher (z.B. einer Festplatte oder einer anderen Spei-
chervorrichtung) dieses Computers gespeichert ist, mit der Ausnahme, dass eine Kopie, die auf einem Netzserver zu dem alleinigen Zweck der Verteilung an andere Compu-
ter installiert ist, nicht “in Benutzung” ist. Wenn die voraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die Zahl der erworbenen Lizenzen übersteigt, müssen Sie angemessene
Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl der Lizenzen übersteigt.
Wenn die Software permanent auf einer Festplatte oder einer anderen Speichervorrichtung eines Computers, der kein Netzserver ist, installiert wird und eine einzige
Person diesen Computer zu mehr als 80 % der Zeit benutzt, die er in Benutzung ist, darf diese eine Person die Software auch auf einem tragbaren Computer oder einem
Heimcomputer benutzen.
Urheberrecht
Die Software ist Eigentum von S2Konnect oder deren Lieferanten und ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften
gegen Kopieren geschützt.
Wenn die Software nicht mit einem technischen Schutz gegen Kopieren ausgestattet ist, dürfen Sie entweder eine einzige Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs-
oder Archivierungszwecken machen die Software auf eine einzige Festplatte übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken
aufbewahren.
Sie dürfen weder die Handbücher des Produktes noch anderes schriftliches Begleitmaterial zur Software oder Hardware kopieren.
Weitere Beschränkungen
Sie dürfen die Software oder Hardware weder vermieten noch verleihen, aber Sie dürfen die Rechte aus diesem S2Konnect Lizenzund Kaufvertrag auf Dauer auf einen an-
deren übertragen, vorausgesetzt, dass Sie alle Kopien der Software und das gesamte schriftliche Begleitmaterial übertragen und der Empfänger sich mit den Bestimmungen
dieses Vertrages einverstanden erklärt. Zurückentwickeln (Reverse Engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der Software sind nicht gestattet. Eine Übertragung
muß die letzte aktuelle Version (Update) und alle früheren Versionen umfassen.
Hardware
Mit der Inbesitznahme (Übergabe) dieser Hardware geht die Gefahr auf Sie, den Endanwender über. Eigenschaften wurden nicht zugesichert.
Beschränkte Garantie für Hardware und Software
S2Konnect garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum, dass die Software, soweit die technischen Voraussetzungen hierfür von Ihnen geschaffen
wurden, im wesentlichen gemäß der begleitenden Dokumentation arbeitet. S2Konnect garantiert für Netzwerkadapterkarten für einen Zeitraum von 5 Jahren, Infrastruk-
turkomponenten (z.B. Konzentratoren, Hubs, Switches) für einen Zeitraum von 2 Jahren und die sonstige Hardware für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Empfangsdatum,
dass die gelieferte Hardware bei normaler Benutzung und Wartung frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie ist bezüglich der Software auf 90 Tage,
bezüglich der Netzwerkadapter auf 5 Jahre für Infrastrukturkomponenten auf 2 Jahre und bezüglich der sonstigen Hardware auf 6 Monate beschränkt. Diese Garantie wird
von S2Konnect als Hersteller des Produktes übernommen; etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen den Händler, von dem Sie Ihr Exemplar
der Software oder Hardware bezogen haben, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt.