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YORIL
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DEU
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WEEE Nr. IT08010000000055E
Die europäische Richtlinie
2002/96/EG schreibt vor, dass
Leuchten defi
nitionsgemäß
Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(WEEE) sind und als solche nicht mit
festen Siedlungsabfällen gleichgesetzt
werden können.
Diese Elektro- und Elektronik-Altgeräte
müssen am Ende ihrer Nutzungsdauer
ordnungsgemäß behandelt und beseitigt
werden, da sie aufgrund des Anteils an
gefährlichen Stoffen in elektrischen und
elektronischen Bauteilen sowohl für
die Umwelt als auch für die Gesundheit
potentiell gefährlich sind.
Daher ist der Nutzer verpfl ichtet,
die gebrauchten Leuchten an den
Vertreiber zurückzugegeben, wenn
er eine gleichwertige neue Leuchte
erwirbt, bzw., in Italien, direkt an den
von Reggiani S.p.A. Illuminazione
beauftragten Verband Ecolight
(Consorzio per lo Smaltimento degli
Apparecchi di Illuminazione - Verband
für die Beseitigung von gebrauchten
Leuchten), der für die kostenlose
Rücknahme und die Zustellung an
spezialisierte, entsprechend von den
öffentlichen Verwaltungen eingerichtete
Rücknahmestellen zuständig ist, die in
der Lage sind, WEEE zu verwerten, zu
behandeln und zu beseitigen.
Werden die Lampen zusammen mit
der Leuchte entsorgt, dürfen sie
nicht zerbrochen werden, da sie stark
umweltverschmutzende Stoffe enthalten.
Eine gesetzwidrige oder nicht
ordnungsgemäße Beseitigung
dieser Altgeräte zieht Geld- oder
Verwaltungssanktionen nach sich, deren
Höhe gesetzlich festgelegt ist.
N.B. Die kostenlose Rücknahme einer
Leuchte kann abgelehnt werden, wenn
die Gefahr einer Kontaminierung des mit
der Rücknahme beauftragten Personals
besteht, oder wenn es offensichtlich
ist, dass die Leuchten die wesentlichen
Bauteile nicht mehr enthalten bzw.
andere Abfälle als Elektro- und
Elektronik- Altgeräte enthalten oder dass
sie mehr als das Doppelte des Gewichts
bei Neuerwerb besitzt.
In diesen Fällen obliegt die Beiseitigung
dem Nutzer.