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12-
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4 - DE
Warnanlage NVO5-111
Sicherheit
DE
1.6
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Warnanlage ist Komponente eines Alarmsystems. Die Warnanlage ist für die
Überwachung eines Sensors im explosionsgefährdeten Bereich der Zone 0 in
Behältern, Tanks oder doppelwandigen Rohren geeignet.
Die Warnanlage darf nur in einem geeigneten Schaltschrank oder im
Montagegehäuse NVO5-KV montiert werden.
An die Warnanlage darf nur eines der folgenden Geräte angeschlossen werden:
Aufstausensor NVF-104/34-PF
Aufstausensor NVFRH-125E
Aufstausensor NVF-12*
Ölschichtsensor KVF-103-PF
ON/OFF-Schalter, kundenseitig
Die Geräte sind nur für eine sachgerechte und bestimmungsgemäße Verwendung
zugelassen. Bei Zuwiderhandlung erlischt jegliche Garantie und
Herstellerverantwortung.
Das Gerät darf nur im angegebenen Umgebungstemperaturbereich und bei der
angegebenen relativen Luftfeuchtigkeit (nicht kondensierend) betrieben werden.
1.7
Bestimmungswidrige Verwendung
Der Schutz von Betriebspersonal und Anlage ist nicht gewährleistet, wenn das
Produkt nicht entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung
eingesetzt wird.
Die Geräte sind nicht zur Trennung von Signalen in der Starkstrommesstechnik
geeignet, es sei denn, dies ist speziell im entsprechenden Datenblatt vermerkt.
1.8
Montage/Installation
Machen Sie sich vor der Montage, Installation und Inbetriebnahme des Gerätes
mit dem Gerät vertraut und lesen Sie die Betriebsanleitung sorgfältig.
Das Gerät muss bei Installation und Wartung spannungsfrei sein. Erst nach
kompletter Montage und Anschluss aller für den Betrieb erforderlichen
Stromkreise darf Spannung angelegt werden.
Die Geräte müssen außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches installiert
werden.
Das Gerät darf nicht an Orten installiert werden, an denen aggressive Dämpfe
vorkommen können.
Die Geräte sind in der Schutzart IP20 gemäß IEC/EN 60529 aufgebaut.
Die Geräte sind für den Einsatz in Verschmutzungsgrad 2 und
Überspannungskategorie III nach IEC/EN 60664-1 ausgelegt.