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mit dem Verpackungsmaterial allein! Andern-
falls droht Lebensgefahr durch Ersticken!
• Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt
mit dem Gerät! Andernfalls droht Lebens-
und Verletzungsgefahr!
• Beschädigen Sie keine Leitungen für Gas,
Strom oder Telekommunikation beim
Befestigen! Andernfalls droht Lebens-,
Verletzungsgefahr sowie Beschädigung!
• Setzen Sie das Gerät nicht der Nähe von
Feuer, Hitze oder lang andauernder Tem-
peratureinwirkung über 50° C aus!
Andernfalls droht Lebensgefahr durch
Explosionsgefahr!
• Vermeiden Sie, dass Ihr Gehör dem lauten
Signalgeräusch für längere Zeit ausge-
setzt ist! Andernfalls drohen schwere
Gehörschäden!
• Stellen Sie sicher, dass das Signalge-
räusch nicht in unmittelbarer Nähe zum
Gehör ausgelöst wird! Andernfalls drohen
schwere Gehörschäden!
• Behandeln Sie das Anschlusskabel vor-
sichtig. Verlegen Sie es so, dass es nicht
beschädigt werden kann und keine Stol-
pergefahr darstellt. Andernfalls droht
Lebens-, Verletzungs- und Brandgefahr.
Verhalten bei Gasaustritt
Beachten Sie folgende Vorgehensweise wenn
der Gasalarm Gasaustritt signalisiert oder wenn
Sie Gas riechen:
• Zünden Sie kein offenes Licht an, löschen Sie
sofort brennende Tabakwaren, Kerzen usw.
• Schalten Sie bei Gasaustritt kein elektrisches
Gerät (Lichtschalter, Taschenlampe, Türklin-
gel, Telefon, Gegensprechanlage und sons-
tige elektrische Verbraucher) aus oder ein!
• Trennen Sie keinesfalls den Gasalarm von
der Stromversorgung.
• Warnen Sie umgehend alle gefährdeten
Personen und veranlassen Sie, dass sich
diese in Sicherheit begeben.
• Unterbrechen Sie die Gaszufuhr am Haupt-
hahn bzw. Flaschenventil.
• Öffnen Sie Fenster und Türen und durch-
lüften Sie den Raum, das Haus, den Wohn-
wagen usw. gründlich.
• Achten Sie beim Lüften darauf, dass
bestimmte Gase schwerer (Propan- und
Butan) und andere leichter (Methan) als
die Umgebungsluft sind. Richten Sie den
Luftstrom beim Lüften gem. den Eigen-
schaften des ausgetretenen Gases ein.
• Verständigen Sie bei anhaltendem bzw.
mehrfach signalisiertem Gasaustritt Ihr
zuständiges Energieversorgungsunterneh-
men. Benutzen Sie zum Verständigen kein
Telefon oder andere elektrische Geräte im
Umfeld des Gasaustritts.