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• Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät,
• Verwendungsgemäßen, üblichen Verschleiß
• den gewerblichen Gebrauch
zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind des Wei-
teren Schäden an Verschleißteilen, die auf
normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Die
Garantie umfasst auch keine Begleitschäden
oder Folgeschäden sowie mögliche Ein- und
Ausbaukosten im Garantiefall.
3. Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der Garantie-
geber den defekten Artikel um festzustellen,
ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garan-
tiefall vor, dann repariert oder tauscht der Ga-
rantiegeber den Artikel auf seine Kosten. So-
fern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls
nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber
berechtigt, den Artikel gegen ein ähnliches
Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte
Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigen-
tum des Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur oder Aus-
tausch) verlängern die Garantiezeit nicht.
Durch die Garantieleistungen entsteht auch
keine neue Garantie.
Luxemburg:
Während einer Reparatur besteht
kein Anspruch auf einen Ersatzartikel.
Die Wahl der Garantieleistungen (Reparatur
oder Austausch) erfolgt nach freiem Ermessen
des Garantiegebers. Es besteht kein Anspruch
auf eine bestimmte Garantieleistung oder die
Rückerstattung des Kaufpreises.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnah-
me der Garantie an den nächsten HORNBACH-
Baumarkt.
Diesen finden Sie unter www.hornbach.com.
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur
bei Vorlage des defekten Artikels und des
Originalkassenbons oder der Originalrechnung
erfolgen.
5. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung
und Produkthaftung werden durch die Garan-
tie nicht eingeschränkt.
Luxemburg:
Die gesetzlichen Gewährleis-
tungsrechte für Verbraucher (Konformitätsge-
währleistung gemäss des luxemburgischen
Code de la consommation sowie Konformitäts-
anspruch bei Übergabe und Garantie gegen
verdeckte Mängel des luxemburgischen Code
civil) werden durch die Garantie nicht einge-
schränkt. Die Konformitätsgewährleistung
gemäß des luxemburgischen Code de la con-
sommation dauert zwei (2) Jahre ab Lieferung
des Artikels.