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DE/AT/CH
z
Fehlerbehebung
Fehler
Ursache
Lösung
Der Filter verdunkelt sich nicht
regelmäßig bzw. flackert.
Die Vorsatzscheibe
1
ist verschmutzt
oder defekt.
Reinigen Sie die Vorsatzscheibe oder
ersetzen Sie sie.
Der Lichtbogensensor
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ist nicht klar.
Reinigen Sie die Oberfläche des Licht-
bogensensors
17
.
Der Schweißstrom ist zu gering.
Stellen Sie die Empfindlichkeit auf die
max. Stufe ein.
Die Reaktion ist verlangsamt.
Die Umgebungstemperatur ist zu
gering / hoch.
Benutzen Sie den Schweißhelm nur bei
Temperaturen zwischen
-5 °C und +55 °C.
Die Empfindlichkeit ist zu gering.
Stellen Sie die Empfindlichkeit höher ein.
Die Sicht ist schlecht.
Die Vorsatz-
1
/ Hinterlegscheibe
4
ist verschmutzt.
Reinigen Sie die Vorsatz-
1
/ Hinterleg-
scheibe
4
.
Die Schutzfolie auf der Hinterlegschei-
be
4
wurde nicht entfernt.
Entfernen Sie die Schutzfolie.
Das Umgebungslicht ist nicht aus-
reichend.
Stellen Sie mehr Licht an Ihrer Arbeitsum-
gebung ein.
Die falsche Verdunklungsstufe ist ein-
gestellt.
Stellen Sie die Verdunklungsstufe erneut
ein.
Der Schweißhelm verrutscht.
Das Kopfband
5
ist falsch eingestellt.
Stellen Sie das Kopfband
5
erneut und
enger ein.
z
Reinigung
Verwenden Sie keine ätzenden Reinigungsmittel, um das Helmgehäuse
2
zu reinigen.
Bringen Sie den UV-Filter
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niemals mit Wasser in Verbindung.
Reinigen Sie das Produkt mit einem weichen und trockenen Tuch, mit einem angefeuchteten oder mit
einem mit Desinfektionsmittel angefeuchteten Tuch.
z
Lagerung
Bewahren Sie das Gerät an einem trockenen Ort und außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Achten Sie darauf, dass der LED – Beleuchtungsschalter
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während der Lagerung stets ausgeschal-
tet ist (linke Stellung „OFF“).
z
Umwelthinweise und Entsorgungsangaben
WERFEN SIE ELEKTROWERKZEUGE NICHT IN DEN HAUSMÜLL!
ROHSTOFFRÜCKGEWINNUNG STATT MÜLLENTSORGUNG!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU müssen verbrauchte Elektrogeräte getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden. Elektro- und Elektronikgeräte,
die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet,
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Besitzer von Altgeräten
haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, vor
der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wieder-
verwendung von anderen Altgeräten separiert werden. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich bitte
Summary of Contents for PSHL 2 D1
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