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PDRP 6.2 B2
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48
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DE
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AT
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CH
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Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die
Druckluft-Reinigungspistole auf eventuelle Risse,
Beschädigungen und auf Leichtgängigkeit der
Düse .
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Die Druckluft-Reinigungspistole darf bei entspre-
chenden Auffälligkeiten nicht weiter verwendet
werden . In diesem Fall kontaktieren Sie bitte
einen Fachmann .
Düse reinigen
♦
Drehen Sie das Ventil in die horizontale
Position und betätigen Sie den Abzug , um
die Düse mit Druckluft zu reinigen .
♦
Bei grober Verschmutzung der Düse , drehen
Sie gegen den Uhrzeigersinn die Bürste ab .
Entnehmen Sie die Düse und reinigen Sie
diese mit klarem Wasser .
Allgemein
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Kontrollieren Sie vor jedem Gebrauch, dass sich
keine Kondensflüssigkeit in den Druckluftschläu-
chen befindet .
♦
Verwenden Sie für die Reinigung der Druckluft-
Reinigungspistole klares Wasser, jedoch niemals
aggressive Reinigungsmittel . Drehen Sie das
Ventil in die waagerechte Position, so dass
beim Betätigen des Abzugs nur Luft heraus
strömt .
Tauchen Sie die Druckluft-Reinigungspistole mit
der Bürste in einen mit klarem Wasser gefüllten
Behälter . Betätigen Sie den Abzug , um den
Schmutz von der Bürste und Düse zu
entfernen .
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Leeren Sie nach jeder Arbeit den Reinigungs-
flüssigkeits- Behälter .
♦
Lagern Sie die Druckluft-Reinigungspistole an
einem trockenen, sauberen und frostsicheren
Ort .
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien . Sie kann in
den örtlichen Recyclebehältern entsorgt
werden .
Werfen Sie das Gerät nicht in den Hausmüll!
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung .
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht .
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegeben-
enfalls gesondert . Die Verpackungs-
materialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe .
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung .
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