DE/AT/CH
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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Haus-
müll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Um-
setzung in nationales Recht müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden
und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ
anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der
sachgerechten Verwertung im Falle der Eigen-
tumsaufgabe verpfl ichtet. Das Altgerät kann
hierfür auch einer Rücknahmestelle überlassen
werden, die eine Beseitigung im Sinne der nati-
onalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze
durchführt. Nicht betroffen sind den Altgeräten
beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elek-
trobestandteile.
Anleitung_4010366_LB_HRROBGGR.indb 81
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27.03.12 16:17
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