PDSLG 20 A1
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Entsorgung
Die Verpackung schützt das Gerät
vor Transportschäden . Die Verpa
ckungsmaterialien sind nach umwelt
verträg lichen und entsorgungstech
nischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb
recyclebar .
Die Rückführung der Verpackung in den Material
kreislauf spart Rohstoffe und verringert das Abfall
aufkommen . Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Ver
packungsmaterialien gemäß den örtlich geltenden
Vorschriften .
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie
2012/19/EU müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden .
Werfen Sie Akkus nicht
in den Hausmüll!
Defekte oder verbrauchte Akkus
müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EC
recycelt werden . Geben Sie AkkuPack
und/oder das Gerät über die angebotenen Sammel
einrichtungen zurück .
Über Entsorgungsmöglichkeiten für ausgediente
Elektrowerkzeuge / AkkuPack informieren Sie sich
bitte bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung .
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt
gerecht .
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungs
materialien und trennen Sie diese gegebenenfalls
gesondert . Die Verpackungsmaterialien sind ge
kennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b)
mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe .
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde oder Stadtver
waltung .
Hinweise zur EG-
Konformitätserklärung
Dieses Gerät entspricht hinsichtlich Übereinstimmung
mit den grundlegenden Anforderungen und den
anderen relevanten Vorschriften der europäischen
Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit
2014/30/EU sowie der Niederspannungsrichtlinie
2014/35/EU .
Die vollständige OriginalKonformitätserklärung ist
beim Importeur erhältlich .
RoHS Richtlinie
(2011/65/EU)*
* Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser
Konformitätserklärung trägt der Hersteller . Der oben be
schriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die Vor
schriften der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 8 . Juni 2011 zur Be
schränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro und Elektronikgeräten .
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