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cod. 004777080 MBL - 08/2018 - Palazzetti - PN - Italy
Fig. 4
Fig. 3
Fig. 5
Fig. 2A
DEUTSCH
Um das System effizient zu halten, muss die
Funktionstüchtigkeit der Lager einmal pro Jahr
kontrolliert werden.
Nach erfolgter Anfeuerung kann die Tür hohe
Temperaturen erreichen, daher muss zum Öffnen
der Tür der mitgelieferte Schutzhandschuh getragen
werden.
Die Tür ist mit einem Tür
À
ügel ausgestattet, der zur
Reinigung aufgeklappt werden kann.
Bei der Beschickung des Brennraums mit Brennholz
muss die Tür in zwei Schritten geöffnet werden:
• Zuerst muss die Tür langsam und teilweise (3-4 cm)
geöffnet werden, damit sich die Rauchklappe öffnen
und der Rauch aus dem Brennraum
• vollständig entweichen kann. Auf diese Weise wird
ein Verbreiten des Rauchs im Raum verhindert.
1.2 REINIGUNG DES GLASES
Die Reinigung des Glases mithilfe eines feuchten
Tuches oder mit einem befeuchteten in der Asche
eingetauchten Zeitungspapier ausführen. Zur
Reinigung des Glases muss die Klapptür geöffnet
werden. Hierzu den Griff nach außen ziehen, um den
Verschlussbolzen, der sich im oberen Bereich des
Glases be
¿
ndet, zu entriegeln. Danach die Klappe
langsam nach unten Öffnen, um Stöße zu vermeiden.
(Abb. 2).
Die Tür kann nach unten aufgeklappt werden und die
Öffnung wird durch spezielle Anschläge begrenzt, die
als Öffnungsbegrenzungsarme bezeichnet werden.
So lange reiben, bis das Glas sauber ist.
Es können auch Reinigungsmittel verwendet werden,
die zum Reinigen von Küchenöfen geeignet sind.
Das Glas darf nicht gereinigt werden, wenn der
Ofen in Betrieb ist. Keine scheuernden Schwämme
verwenden.
1.3 LUFTREINIGENDE
GLASREGISTERPOSITION
Die Position des Glasreinigungsluftregisters muss wie
folgt bezeichnet werden (Abb. 2A):
• alle geschlossen für Modelle W78F V10 - W78F
V11 (Version mit O2-Ring)
• alle offen für W78F V12 Modelle
(Version ohne O2 Ring)
1.4 REINIGUNG IM INNEREN DES
FEUERRAUMS
SICHERHEITSMASSNAHMEN
Vor jeglichem Wartungseingriff müssen folgende
Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden:
A) Sicherstellen, dass alle Teile des Ofens kalt sind.
B) Sicherstellen, dass die Asche vollständig gelöscht
ist.
C) Es
muss
die
persönliche
Schutzausrüstung,
die
die Richtlinie 89/391/EWG vorsieht, getragen
werden.