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Allgemeine Garantiebedingun-
gen
Geschäftseinheit Primärheiztechnik
Einleitung
Wir gratulieren Ihnen, dass Sie sich zum Kauf eines
Olsberg- Kaminofens entschlossen haben. Wir un-
terziehen unsere Produkte umfangreichen Quali-
tätskontrollen und stetigen Fertigungsüberwachun-
gen.
Die nachstehenden Bedingungen lassen die Rech-
te des Endabnehmers aus dem Kaufvertrag mit sei-
nem Vertragspartner (Verkäufer) wegen Sachmän-
geln unberührt.
Die erteilten Garantien sind freiwillige Zusatzleis-
tungen von Olsberg und haben nur für das Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit.
1.
Produktinformation
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es wird
unter Beachtung der jeweils gültigen Umweltge-
setzgebungen und den aktuellen technischen Er-
kenntnissen entwickelt, konstruiert und sorgfältig
gefertigt. Die eingesetzten Materialien sind bran-
chen- und handelsüblich und wer- den ständig auf
Einhaltung unserer Qualitätsvorgaben geprüft.
2.
Allgemeine Garantiebedingungen
Da es sich bei diesem Produkt, Ihrem Kaminofen
(Stück- holz- oder Pelletausführung), um ein techni-
sches Gerät handelt, sind für Verkauf, Aufstellung,
Anschluss und Inbetriebnahme besondere Fach-
kenntnisse erforderlich. Deshalb dürfen Aufstellung,
Montage, Anschluss, erste Inbetriebnahme und Un-
terweisung des Endkunden nur durch einen zuständi-
gen Fachbetrieb unter der Beachtung der bestehen-
den Vorschriften erfolgen.
Dieser Nachweis ist durch ein entsprechendes In-
betriebnahmezertifikat zu führen. Bei Nichtvorlage
dieses Zertifikates kann Olsberg den Kunden von
Garantieleistungen ausschließen.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung
des Produktes an den ersten Endkunden.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungsgerä-
te, die länger als ein Jahr in einer Ausstellung präsen-
tiert wur- den, gewährt. Geräte, die diesen Zeitraum
überschritten haben, gelten nicht als Neugeräte.
Die Verpflichtungen des Händlers aus dem
Kaufvertrag (Einzelvertrag des Kunden mit
dem Fachbetrieb) sind hiervon nicht berührt.
Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
3.
Garantie
Vorbehaltlich nachfolgender Einschränkungen
übernehmen wir
3 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke
Olsberg
auf
a)
einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werk-
stoffbeschaffenheit und -verarbeitung
b)
einwandfreie Funktion
des Produktes. Dies gilt jedoch nur bei Einhal-
tung der auf dem Geräteschild angegebenen
Leistungen, bei Anschluss an die vorgeschriebene
Betriebsspannung und bei Betrieb mit der ange-
gebenen Energieart bzw.
mit den in der jeweiligen gerätespezifischen Aufstell-
und Bedienungsanleitung zugelassenen, vorge-
schriebenen Brennstoffen.
Für die Beständigkeit von Türscharnieren,
Glaskeramik (nicht Glasbruch) und Oberflä-
chenbeschichtungen (z.B. Gold, Chrom, aus-
genommen Lackierung), elektro- nische Bau-
teile und Baugruppen garantieren wir zwei
Jahre.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen
(sie- he Abschnitt Verschleißteile).
4.
Verschleißteile
Verschleißteileunterliegeneinernatürlichen, ihrer Funk-
tion entsprechenden „ordnungsgemäßen“ Abnut-
zung. Dies bedeutet, dass bestimmte Bauteile von
Kaminöfen eine Funktions- bzw. Nutzungsdauer
haben können, die unterhalb der Garantiefrist für das
Gesamtgerät liegen kann.
Auf Verschleißteile gewähren wir Ihnen eine
sechs- monatige Werksgarantie.
Als Verschleißteile und vom Verschleiß betroffene
Elemente sind definiert:
‐
sämtliche feuerberührten Teile
der Brennraumausmauerung
‐
Dichtungen jeglicher Art
‐
Oberflächenbeschichtung und Lackverfärbungen
durch thermische Beanspruchung oder Überlas-
tung
‐
Roste, Stehroste aus Stahlblech, Grauguss oder an-
dere Materialien
‐
Bedienungselemente (Türgriffe, Schiebergriffe, Rüt-
telrostgestänge oder andere Elemente)
‐
Glaskeramiken, Glasdekorelemente (oder ande-
re Elemente)
‐
Oberflächenveränderungen der Glaskeramik
durch unterschiedliche thermische Belastungen,
hervorgerufen durchFlammenoderLuft-
oderGasstromverwirbelungen, wie z.B. Russfahnen
oder angesinterte Flugasche an der Scheiben-
oberfläche sind keine Mängel.
5.
Erwerbsnachweis
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes ist durch
Vorlage des Kaufbeleges, wie Kassenbeleg,
Rechnung, usw. und des vollständig ausgefüllten
Olsberg-Inbetriebnahmezertifikates nachzuweisen.
Des Weiteren sind, innerhalb der Garantiezeiträu-
me Kundendienstanforderungen nur mit dem aus-
gefüllten Formblatt Kundendienstanforderung zu-
lässig. Dieses Formblatt erhält Ihr Vertragspartner
beim Olsberg-Kundendienst auf telefonische Anfor-
derung.
Ohne diese geführten Nachweise sind wir zu Leis-
tungen innerhalb der Garantiezeiträume nicht ver-
pflichtet.
6.
Ausschluss der Garantie
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden durch
Transport (wie z.B. Glasbruch, Beschädigung der Ke-