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Zum Vertreiben von Vögeln sowie bei Einzäunungen für Haustiere (Kleintiere) sowie Elektrozäune zur
Gewöhnung von Tieren (wie Kühe) an Elektrozäune sind Weidezaungeräte mit geringer Leistung zu
verwenden, die eine ausreichende Sicherheit gewähren.
Bei Elektrozäunen, die das Nisten von Vögeln verhindern sollen, ist der Erdungspol des Weidezaungeräts
nicht anzuschließen. Zusätzlich sind Warnschilder an solchen Plätzen anzubringen, wo die Möglichkeit
besteht, dass Menschen die Zaundrähte berühren könnten.
An Stellen, wo eine Elektrozaun-Einzäunung für Tiere öffentliche Wege kreuzt, müssen an diesem Teil der
Einzäunung ein nicht Strom führendes Tor oder fachgerecht angelegte Treppen zur Überwindung des Zaunes
errichtet werden. Zudem sind an derartigen Plätzen an dem Elektrozaun entsprechende Warnschilder
anzubringen.
Dort, wo Elektrozäune neben öffentlichen Wegen oder Straßen verlaufen, ist ein Elektrozaun in regelmäßigen
Abständen mit Warnschildern zu versehen, die auf stabile Weise an den Zaunpfählen, oder an den
Drahtlitzen anzubringen sind. Die Abmessungen der Warnschilder müssen mindestens 100 mm x 200 mm
betragen. Das Warnschild muss beidseitig eine gelbe Hintergrundfarbe haben. Texte wie “VORSICHT
ELEKTROZAUN“ und Symbole auf dem Warnschild müssen in schwarzer Farbe aufgebracht sein.
Die beidseitige Kennzeichnung auf dem Warnschild muss beständig aufgebracht sein, sowie eine
Mindesthöhe von 25 mm betragen.
Alle an einen Elektrozaun angeschlossenen netzbetriebenen Geräte müssen über eine Isolierung zwischen
dem Elektrozaun und dem Stromnetz verfügen, die mindestens die gleiche Schutzklasse haben muss, wie
die Isolierung, die für das Weidezaungerät vorgeschrieben ist (Norm IEC 60335-2-76 § 14, 16 und 29 sowie
ggfs. regionale Änderungen wie. z. B. die in der Norm EN 60335-2-76 vorgeschriebene Mindestanforderung
für Isolierung). Schließen Sie also niemals ein netzbetriebenes Gerät an einen Elektrozaun an, wenn dies
nicht ausdrücklich in der Betriebsanleitung des Gerätes gestattet ist. Beachten Sie auch den Abschnitt 2.2.:
die Geräte sind witterungsgeschützt zu installieren, wenn sie nicht für den Einsatz im Außenbereich bestimmt
sind und nicht über die Schutzart von min. IPX4 verfügen.
Die zuvor genannten Mindestanforderungen für Isolierung betreffen auch die Ladegeräte für batteriebetriebene
Weidezaungeräte. Falls in den Betriebsanleitungen für Weidezaungeräte oder Batterieladegeräte nicht anders vermerkt,
darf ein Weidezaungerät nicht angeschlossen sein, während dessen Batterie an einem netzbetriebenen Batterieladegerät
aufgeladen wird.