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DEUTSCH
Star-Flash LED 620B/ 627B FÜQ
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1.2.2.2
Unbefugte
WARNUNG!
Gefahr für Unbefugte!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kennen die Gefahren im Ar-
beitsbereich nicht.
Deshalb:
•
Unbefugte Personen vom Arbeitsbereich fernhalten.
•
Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Arbeitsbereich weisen.
•
Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Arbeitsbereich aufhalten.
1.2.3
Persönliche Schutzausrüstung
Beim Umgang mit dem Gerät insbesondere im öffentlichen Straßenverkehr ist das Tragen persönlicher Schutzausrüstung er-
forderlich, um Gesundheitsgefahren zu minimieren.
Deshalb:
•
Vor allen Arbeiten die jeweils benannte Schutzausrüstung ordnungsgemäß anlegen und während der Ar-
beit tragen.
•
Zusätzlich im Arbeitsbereich angebrachte Schilder zur persönlichen Schutzausrüstung unbedingt beach-
ten.
Empfohlene Schutzausrüstung
Warnweste
oder Warnkleidung tragen, um für andere besser sichtbar zu sein. Warnkleidung insbesondere tragen:
•
Bei Arbeiten im Bereich von Gleisen.
•
Bei Instandhaltungs- und Sicherungsarbeiten an Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen.
•
Im Straßenbau: alle Personen, die sich im Bereich des öffentlichen Verkehrs aufhalten.
•
Beim Einweisen im Baustellenverkehr. Warnkleidung nach der Benutzung entsorgen oder fachgerecht rei-
nigen, um die Erkennbarkeit zu erhalten.
1.2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist ausschließlich für den hier beschriebenen Verwendungszweck als Führungslichtleuchte oder Schnelleinsatz-
leuchte konzipiert und konstruiert. Es erzeugt ein Führungs-/ Blinklicht (620A nur Blinklicht) und warnt Verkehrsteilnehmer si-
cher vor Baustellen und Gefahrensituationen.
WARNUNG!
Gefahr durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung!
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder andersartige Benutzung des
Gerätes kann zu gefährlichen Situationen führen.
Deshalb:
•
Das Gerät nur bestimmungsgemäß verwenden.
•
Alle Angaben in dieser Bedienungsanleitung strikt einhalten.
Insbesondere folgende Verwendungen unterlassen, sie gelten als nicht bestimmungsgemäß:
•
Umbau, Umrüstung oder Veränderung der Konstruktion oder einzelner Ausrüstungsteile mit dem Ziel
der Änderung der Einsetzbarkeit oder Verwendbarkeit des Gerätes.
Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausgeschlossen.
Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
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