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3. Nutzungsbedingungen
Das Werkzeug darf nur gemäß den folgenden Bestimmungen verwendet werden. Jeder Missbrauch und
die daraus resultierenden Unfälle gehen zu Lasten des Benutzers. Mitari Hijstechniek BV kann dafür niemals
haftbar gemacht werden.
1.
Dieses Werkzeug kann nur für die Anwendung verwendet werden, für die es entwickelt wurde, nämlich
Heben, Transportieren und Bewegen von Kabeltrommeln, in Kombination mit einer Hebevorrichtung.
2.
Dieses Werkzeug kann nur pro Paar verwendet werden und nur für Kabeltrommeln
mit Hebelöcher mit einem Durchmesser von 55 bis 80 mm und einer Innenbreite von
60 und 150 mm.
3.
Der Umgang mit Lasten / Materialien auf Trägern und / oder Hilfs- oder Hebezeugen, für die dieses
Werkzeug nicht ausgelegt ist, ist strengstens untersagt.
4.
Das Werkzeug darf NIEMALS zum Heben oder Bewegen von Personen verwendet werden.
5.
Die angegebene Nennhubkapazität (maximale Arbeitslast) darf niemals überschritten werden. JEDOCH,
eine Mindestbelastung von 5% der Nennhubkapazität muss respektiert werden.
6.
Das Werkzeug darf niemals in einem defekten oder unvollständigen Zustand verwendet werden, und es
dürfen keine Änderungen an der Konstruktion vorgenommen werden.
7.
Die normale Betriebstemperatur beträgt -20 bis +60 °C und das Werkzeug darf nur in einer
explosionsgeschützten Umgebung verwendet werden.
8.
Stellen Sie eine sichere Aufbewahrungsposition für das Werkzeug bereit, wenn es nicht verwendet wird,
um Schäden zu vermeiden.
4. Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
1.
Das Werkzeug darf nur von qualifiziertem Personal verwendet werden, das die Bedienungsanleitung
gelesen und verstanden hat;
2.
Tragen Sie bei der Verwendung des Werkzeugs immer eine geeignete persönliche Schutzausrüstung.
Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe sind das strenge Minimum;
3.
Nur die Bediener des Geräts dürfen sich im Arbeitsbereich befinden.
Zusätzliche Sicherheitshinweise bei Verwendung mit einer Hebevorrichtung
Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung und regelmäßigen Inspektion von
Hebezeugen. Hierzu verweisen wir auf die geltenden Rechtsvorschriften.
Vor dem Anheben:
1.
Überprüfen Sie die ordnungsgemäße Funktion der Hebezeuge.
2.
Stellen Sie sicher, dass der Haken der Hebezeuge richtig in der Hebeöse des Zweistrang-Kettengehänge
oder Hebebänder eingehängt ist.
3.
Der Haken der Hebezeuge muss mit einer Sicherungsfalle ausgestattet sein (Lasthaken mit
Sicherungsfalle), damit sich das Werkzeug während der Manipulation nicht löst.
4.
Die maximale Tragfähigkeit der Hebezeuge darf nicht überschritten werden. Berücksichtigen Sie das
Eigengewicht der zusätzlichen gebrauchten Hebekomponenten.
5.
Stellen Sie sicher, dass sich im Arbeitsbereich keine anderen Personen als die zum Bedienen des
Werkzeugs und Hebegeräte erforderlichen Personen befinden.
6.
Heben Sie die Last vorsichtig an und vermeiden Sie Stöße. Stellen Sie sicher, dass die sich bewegende
Last immer vollständig sichtbar ist.
7.
Achten Sie beim Heben auf die Geschwindigkeit, die 22 m / min nicht überschreiten darf.
8.
Vermeiden Sie Kollisionen mit der Last. Stellen Sie sicher, dass die Last nirgendwo hängen bleibt.
9.
Planen Sie das Manövrieren so, dass sich die Last nicht auf Personen oder an Orten befindet, an denen
ein versehentliches Herunterfallen der Last ein zusätzliches Risiko darstellen würde.
10. Machen Sie niemals diagonale Bewegungen! Zuerst vertikal anheben, dann horizontal positionieren.
Ziehen Sie niemals Lasten zur Seite.
11. Verlasse niemals ihren Arbeitsplatz, während sich das Werkzeug noch in der Luft befindet (mit oder ohne
Last).
12. Heben Sie niemals Personen mit oder mit Hilfe von Hebevorrichtungen an.
13. Hören Sie auf zu heben, wenn Sie eine Unregelmäßigkeit bemerken und benachrichtige eine
verantwortliche Person.
14. Es ist jederzeit verboten, unter die Last zu gehen.
Die Verwendung von Hebezeugen liegt nicht in der Verantwortung von Mitari Hijstechniek
BV. Hebeketten und Hebebänder sind nicht Teil der Lieferumfang, und ihre Verwendung
ist, als solcher, nicht in der Verantwortung von Mitari Hijstechniek BV.
5.
Prüfungen vor jedem gebrauch
Es ist wichtig, dass das Werkzeug vor jedem Gebrauch auf Beschädigungen überprüft wird (z. B. zerknitterte
oder fehlende Teile, Risse, Verschleiß der gezähnten Seite, Rost, der Zustand des Harfenverschlusses).
Ein beschädigtes Werkzeug darf niemals verwendet werden.
Wenn ein Schaden festgestellt wird, benachrichtigen Sie das zuständige Personal über
weitere Maßnahmen.
Nach Reparaturen muss das Werkzeug erneut von einer anerkannten Prüfstelle überprüft
werden.
6.
Verwendung des werkzeugs
1.
Führen Sie einen Haken auf jede Seite der Kabeltrommel durch die Hebelöcher mit der gezähnten Seite
nach unten.
2.
Befestigen Sie die Harfenverschlüsse am Zweistrang-Kettengehänge oder Hebebänder.
Stellen Sie sicher, dass sowohl die Haken als auch die Hebelöcher der Kabeltrommel
frei von Öl oder anderer Umweltverschmutzung sind. Bei Bedarf müssen diese gereinigt
werden, bevor Sie mit der Hebearbeiten beginnen.
Verwenden Sie immer 2 identische Haken, um sicherzustellen, dass die Bewegung einer
Kabeltrommel reibungslos verläuft.
Heben Sie die Kabeltrommel in einer kleinen Höhe. Aufgrund des Gewichts der
Kabeltrommel werden die Haken mit den Zähnen in den Hebelöchern blockiert.
Überprüfen Sie, ob alle Haken festsitzen und die Kabeltrommel horizontal in der
Hebeausrüstung hängt. Wenn dies nicht der Fall ist, senken Sie die Kabeltrommel wieder
auf einer stabilen Oberfläche und verbessern Sie die Position der Haken.
7.
Vorbeugende wartung
Das Werkzeug unterliegt keiner vorbeugenden Wartung. Es wird jedoch empfohlen, folgende Richtlinien zu
berücksichtigen:
1.
Lagern Sie das Werkzeug an einem trockenen und gut belüfteten Ort.
2.
Lagern Sie das Werkzeug in einer stabilen Position, um den Sturz und mögliche Schäden zu vermeiden.
Verwenden Sie gegebenenfalls ein Regalsystem.
3.
Legen Sie während der Lagerung keine Materialien auf das Werkzeug.
4.
Rost behandeln;
5.
Fehlende oder beschädigte Teile immer sofort ersetzen durch Originalteile.
6.
Wenn ein Schaden festgestellt wird, benachrichtigen Sie das zuständige Personal über weitere
Maßnahmen.