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Wartung und Reparaturen
Die Wartung und die Instandsetzung von modernen Heckenscheren sowie sicherheitsrelevanten Baugruppen erfordern eine
qualifizierte Fachausbildung und eine mit Spezialwerkzeugen und Testgeräten ausgestattete Werkstatt.
MAKITA empfiehlt daher, alle nicht in dieser Betriebsanweisung beschriebenen Arbeiten von einer MAKITA-Fachwerkstatt
ausführen zu lassen. Der Fachmann verfügt über die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung, Ihnen die jeweils
kostengünstigste Lösung zugänglich zu machen und hilft Ihnen mit Rat und Tat weiter.
Bitte entnehmen Sie die nächstgelegene Fachwerkstatt dem beigefügtem Service-Verzeichnis!
Ersatzteile
Der zuverlässige Dauerbetrieb und die Sicherheit Ihres Gerätes hängt auch von der Qualität der verwendeten Ersatzteile ab. Nur
Original MAKITA-Ersatzteile verwenden, gekennzeichnet durch:
Nur die Originalteile stammen aus der Produktion des Gerätes und garantieren daher höchstmögliche Qualität in Material,
Maßhaltigkeit, Funktion und Sicherheit.
Original Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler. Er verfügt auch über die notwendigen Ersatzteillisten um die
benötigten Ersatzteilnummern zu ermitteln, und wird laufend über Detailverbesserungen und Neuerungen im Ersatzteilangebot
informiert.
Bitte beachten Sie auch, daß bei der Verwendung von nicht Original DOLMAR Teilen eine Garantieleistung durch MAKITA nicht
möglich ist.
Garantie
MAKITA garantiert eine einwandfreie Qualität und übernimmt die Kosten für eine Nachbesserung durch Auswechseln der
schadhaften Teile im Falle von Material- oder Herstellungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit nach dem Verkaufstag auftreten.
Bitte beachten Sie, daß in einigen Ländern spezifische Garantiebedingungen gültig sind. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Verkäufer.
Er ist als Verkäufer des Produktes für die Garantie verantwortlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, daß für folgende Schadensursachen keine Garantie übernommen werden kann:
•
Nichtbeachtung der Betriebsanweisung.
•
Unterlassung von notwendigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten.
•
Verschleiß durch normale Abnutzung.
•
Verwendung nicht zugelassener Verlängerungskabel.
•
Gewaltanwendung, unsachgemäße Behandlung, Mißbrauch oder Unglücksfall.
•
Überhitzungsschaden auf Grund von Verschmutzungen an den Lüftungsschlitzen.
•
Eingriffe nicht sachkundiger Personen oder unsachgemäße Instandsetzungsversuche.
•
Verwendung ungeeigneter Ersatzteile bzw. nicht Original MAKITA Teile, soweit schadensverursachend.
•
Schäden, die auf Einsatzbedingungen aus dem Vermietgeschäft zurückzuführen sind.
Reinigungs-, Pflege- und Einstellarbeiten werden nicht als Garantieleistung anerkannt. Jegliche Garantiearbeiten sind von einem
MAKITA Fachhändler auszuführen.