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deutsch
Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle
oder
ggf.
bei
einem
Vertreiber
(siehe
unten
zu
deren
Rücknahmepflichten
in
Deutschland)
abgegeben werden.
Das
gilt
auch
für
alle
Bauteile,
Unterbaugruppen
und
Verbrauchsmaterialien
des
zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen
alle
Altbatterien
und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden,
die
nicht
vom
Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der
Endnutzer
ist
zudem
selbst
dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln,
die
mit
diesem
Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche
Materialien, insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll, sondern über die
bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln
Sie
zum
Umwelt
-
und
Gesundheitsschutz
elektrische
und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der vertreiber
Wer auf mindestens 400 m
²
Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer
Nähe,
unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m
²
, die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25
cm
sind,
(kleine
Elektrogeräte)
im
Einzelhandelsgeschäft
oder
in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in
diesem Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert
wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für
den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln,
wenn
die
Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro-
und
Elektronikgeräte
bzw.
Gesamtlager
und
Versandflächen
für
Lebensmittel beinhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger
(z.B.
Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr
als 100 cm
²
enthalten und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm
beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte
muss
der
Vertreiber
geeignete
Rückgabemöglichkeiten
in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für
kleine
Elektrogeräte
(s.o.),
die
der
Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein
neues Gerät zu erwerben.
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