Betriebsanleitung ATEX-Drehgeber
II 3G Ex nA IIC T4 Gc X
II 3D Ex tc IIIC T135°C Dc IP6X X
DE - Seite 4 (R600908.0009)
1. Hinweise für ATEX Drehgeber nach Gerätegruppe II und Gerätekategorie 3
für den Einsatz in Zone 2/22
Definition Zone 2 - DIN EN 60079-15
Schutz durch nichtfunkendes Betriebsmittel: die Konstruktion minimiert das Auftreten von Lichtbögen, Funken
oder heißen Oberflächen, die bei normalem Gebrauch zur Zündgefahr werden können.
Bei der Zündschutzart „Nichtfunkendes Betriebsmittel“, Ex „nA“, beruht die Funktionsweise auf der Annahme,
dass sich das Betriebsmittel im Normalbetrieb wie ein Betriebsmittel der Zündschutzart „Erhöhte Sicherheit“
verhält und keine Zündquellen durch heiße Oberflächen sowie elektrisch bzw. mechanisch erzeugte Funken
enthält. Der Fehlerfall muss bei der Zündschutzart „nA“ jedoch nicht betrachtet werden. Ein Kriterium der Zone 2
ist, dass ein zündfähiges Gemisch nur äußerst selten und bei technischen Fehlern kurzzeitig vorhanden sein darf,
und es ist „hinreichend unwahrscheinlich“, dass gleichzeitig am betrachteten elektrischen Betriebsmittel auch
ein Fehler auftritt. Für die elektrische Maschine bedeutet dies, dass bei den Betriebsarten „S1“ und „S2“ (Dauer-
betrieb und Kurzzeitbetrieb) der Anlauf und der Fehlerfall „blockierter Zustand“ nicht betrachtet werden müssen.
Für Betriebsmittel zum Einsatz in der Zone 2 (Kategorie 3 Gerät) kann der Hersteller eine EU-Herstellererklärung
in Eigenregie ausstellen. Betriebsmittel der Zündschutzart „nA“ müssen der Norm EN 60079-15 genügen.
Definition Zone 22 - DIN EN 60079-31
Schutz durch ein Gehäuse und mit begrenzter Oberflächentemperatur zur Verwendung in explosionsfähigen
Staubatmosphären.
Die Konstruktion schützt vor dem Eindringen von Staub in gefahrdrohenden Mengen (min. IP5X) und stellt
sicher, dass die Oberflächentemperatur unter der Zündtemperatur von Staub-Luft-Gemischen sowie unter der
Glimmtemperatur von Staubablagerungen liegt.
Bei der Zündschutzart „Schutz durch Gehäuse“, Ex „t“, beruht die Funktionsweise auf dem Einsatz staubge-
schützter (IP5X) und staubdichter (IP6X) Gehäuse zusammen mit der Begrenzung der Oberflächentemperatur des
Betriebsmittels unter die Glimmtemperatur des auftretenden Staubes.
Betriebsmittel dieser Zündschutzart müssen den Anforderungen der Norm EN 60079-31 genügen.
Beschreibung der Schutzmaßnahme: Verhinderung einer Staubeinlagerung und Begrenzung der max. Oberflä-
chentemperatur.
Achtung!
Die mechanischen und elektrischen Kennwerte (z.B. Umgebungstemperatur, Drehzahl, mechanische
Belastung, max. Versorgungsspannung usw.) des erworbenen Betriebsmittels dürfen in keinem Fall
die zulässigen Herstellerangaben überschreiten!