EOA-BA-d-1611
16
Hinweis gemäß Batterieverordnung – BattV
QYP 05 (Rev. 1.0)
Nur gültig für Deutschland!
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler
gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Endverbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien/Akkus gesetzlich ver-
pflichtet. Batterien/Akkus können nach Gebrauch in kommunalen Sammelstellen
oder im Handel zurückgegeben werden.
Dabei muss das übliche Gebrauchsende der Batterien/Akkus erreicht sein, ansons-
ten muss Vorsorge gegen Kurzschluss getroffen werden.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer
durch-
gestrichenen Mülltonne
und dem
chemischen Symbol (Cd = Cadmium, Hg =
Quecksilber, oder Pb = Blei)
des für die Einstufung als schadstoffhaltig aus-
schlaggebenden Schwermetalls versehen.
Schadstoffarme Batterien nur mit einer
durchgestrichenen Mülltonne
.
Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unserem
Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endverbrau-
cher üblicherweise entledigen.