![Kärcher IV 100/55 H B1 Manual Download Page 5](http://html.mh-extra.com/html/karcher/iv-100-55-h-b1/iv-100-55-h-b1_manual_655897005.webp)
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Der Sauggutbehälter ist erforderlichen-
falls zu entleeren, jedoch auch nach je-
dem Gebrauch.
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Die Verwendung eines Sicherheitsfilter-
sacks ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Gerät nicht ohne das vollständige Filtra-
tionssystem betreiben.
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Die Verwendung eines Verlängerungs-
kabels ist nicht erlaubt.
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In sachgemäßem/unsachgemäßem
Betrieb können Teile (z.B. Ausblasöff-
nung) des Industriestaubsaugers bis zu
116°C annehmen.
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Vor der Inbetriebnahme und in regel-
mäßigen Abständen ist das Masseband
auf ordnungsgemäßen Zustand, Befes-
tigung und Funktion zu überprüfen.
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Nur mit allen Filterelementen saugen, da
sonst der Saugmotor beschädigt wird
und eine Gesundheitsgefährdung durch
erhöhten Feinstaubausstoß auftritt!
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Geräte der Bauart 22 sind für die Auf-
nahme von brennbarem Staub in Zone
22 geeignet. Sie sind nicht zum An-
schluss an stauberzeugende Maschi-
nen geeignet.
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Geräte der Bauart 22 sind nicht geeig-
net für die Aufnahme von Stäuben oder
Flüssigkeiten mit hoher Explosionsge-
fahr sowie für Gemische von brennba-
ren Stäuben mit Flüssigkeiten.
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Die anwendbaren Sicherheitsbestim-
mungen für die zu behandelnden Mate-
rialien müssen beachtet werden.
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Staubexplosionsgeschützte Indust-
riestaubsauger sind sicherheitstech-
nisch nicht geeignet zum Auf- bzw.
Absaugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleichgestellten Stoffen im
Sinne von §1 SprengG, von Flüssigkei-
ten sowie von Gemischen brennbarer
Stäube mit Flüssigkeiten.
Im Notfall (z.B. beim Einsaugen brenn-
barer Materialien, bei Kurzschluss oder
anderen elektrischen Fehlern) Gerät
ausschalten und Netzstecker ziehen.
Im Notfall
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