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BRIZA 12 - JFCC | ANLEITUNG | 2021.01.07
4. GARANTIEBESTIMMUNGEN
1.
Unsere Garantiepflicht tritt nur dann ein, wenn das Gerät vom ersten Besitzer oder seinem Hei-
zungsbauer nach unserer Anweisung montiert, angeschlossen, ordnungsgemäss installiert und
bedient wird.
2.
Die Garantie bezieht sich nur auf das Gerät oder die Ersatzteile des Gerätes. Je nach Garantie-
schaden wird Ersatz geliefert, das Gerät repariert oder es werden Teile ersetzt. Bei berechtigten
Garantieforderungen liefert Jaga gleichwertige Geräte oder Ersatzteile. Im durch Jaga anerkann-
ten Garantiefall und Garantieeinsatz, gewährt Jaga eine Folgegarantie während der ersten 6
Monate.
3.
Wir gewähren Garantie wie in diesem Garantieschein erwähnt. Bei Ersatz oder Reparatur verlän-
gert sich in keinem Fall die ursprüngliche Garantiefrist.
4.
Wir gewähren keine Garantie für Aggregate oder Ersatzteile, auf denen die Herstellungsnum-
mern, Seriennummern entweder entfernt oder abgeändert sind. Bei Änderungen oder Eingriffen
am Gerät durch nicht von uns autorisierten Personen erlischt ebenfalls die Garantiepflicht.
5.
Für Schäden, die durch falsche Installation (elektrisch oder heizungstechnisch) auftreten oder
Schäden, die infolge defekter Elektroinstallation oder Spannungsschwankungen bzw. hydrau-
lischem Druck, der außerordentlich vom Normalwert abweicht, auftreten, gewähren wir keine
Garantie. Es wird keine Garantie übernommen wenn andere Ventile, als die von Jaga, zum Einsatz
kommen. Wir übernehmen für unsere Heizkörper in keinem Fall Garantie, wenn sie zu bestimmten
Zeiten oder für eine gewisse Zeit geleert betrieben werden. Außerdem entfällt jegliche Garan-
tie, wenn die Heizkörper mit Betriebswasser, Dampf, Chemikalien oder mit größeren Sauerstoff
angereicherten Mengen Wasser betrieben werden. Die Qualität das Systemwassers muss die
VDI-Richtlinie 2035-2 erfüllen. Die Garantie wird ebenfalls aufgehoben, falls die Heizkörper in
einer aggressiven atmosphärischen Umgebung montiert werden (Ammoniak, ätzende Stoffe,
usw. .). In diesen Fällen muss sich der Kunde an die dafür verantwortlichen Personen wenden.
Die Platzierung von lackierten Heizkörpern ist eben so wenig in folgenden Bereichen zugelassen:
über einer Badewanne mit Duschmöglichkeit, in einer Dusche oder daneben, in einem Schwimm-
bad (Chlor-Luft).
6.
Jaga gewährt auch keine Garantie für eine falsche Behandlung oder einen falschen Gebrauch des
Geräts, mangelhafte oder falschen Betrieb, Fall des Gerätes, den Transport ohne Rücksicht auf
die notwendigen Vorsichtsmassnahmen. Dies gilt auch für Geräte die so eingebaut sind, dass sie
nicht einfach zu erreichen sind.
7.
Jaga gewährt auch keine Garantie für eine falsche Behandlung oder einen falschen Gebrauch des
Geräts, mangelhafte oder falschen Betrieb, Fall des Gerätes, den Transport ohne Rücksicht auf die
notwendigen Vorsichtsmaßnahmen. Dies gilt auch für Geräte die so eingebaut sind, dass sie nicht
einfach zu erreichen sind.
8.
Jede Intervention von Jaga, die nicht durch die Garantie abgedeckt ist, soll an den After-Sales
Techniker in bar bezahlt werden.
9.
Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum. Wenn keine Rechnung vorliegt gilt die Seriennummer oder
das Herstellungsdatum.
10.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht am belgischen Firmensitz
zuständig. Dieses wendet belgisches Recht an, auch im Falle des Verkaufs an Bürger anderer
EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten.