Für die Garantiereparatur muss der Verbraucher das Gerät, die Betriebsanleitung mit dem Vermerk des
Kaufdatums sowie einen Zahlungsbeleg als Bestätigung des Kaufs vorlegen. Das vorgelegte Modell des
Geräts muss mit dem Modell übereinstimmen, welches in der Betriebsanleitung angegeben ist. Wenden
Sie sich für Garantieleistungen an den Verkäufer des Geräts.
Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
•
Der Verbraucher legt das Gerät nicht vollständig vor, wie in der Betriebsanleitung angegeben,
einschließlich der vom Verbraucher demontierten Bestandteile des Geräts.
•
Nichtübereinstimmung des Modells oder der Marke des Geräts mit den Angaben auf der
Verpackung und in der Betriebsanleitung.
•
Nicht fristgerechte technische Wartung des Geräts durch den Verbraucher.
•
Bei vom Verbraucher zugefügten äußerlichen Beschädigungen des Gehäuses und der inneren
Einheiten.
•
Änderungen an der Konstruktion des Gerätes oder technische Änderungen am Gerät.
•
Austausch und Verwendung von Einheiten oder Teilen, die nicht durch den Hersteller vorgesehen
sind.
•
Unzweckmäßige Benutzung des Geräts.
•
Verletzung der Montagevorschriften des Geräts durch den Verbraucher.
•
Verletzung der Vorschriften für die Steuerung des Geräts durch den Verbraucher.
•
Anschluss des Geräts an ein Stromnetz mit einer anderen Spannung, als in der Betriebsanleitung
angegeben ist.
•
Ausfall des Geräts infolge von Spannungssprüngen im Stromnetz.
•
Durchführung einer selbständigen Reparatur des Geräts durch nichtautorisierte Personen.
•
Reparaturen des Geräts durch Personen, die nicht vom Hersteller autorisiert sind.
•
Ablauf der Garantiefrist des Geräts.
•
Verletzung geltender Vorschriften für die Beförderung des Geräts durch den Verbraucher.
•
Verletzung der Vorschriften über die Lagerung des Geräts durch den Verbraucher.
•
Rechtswidrige Handlungen von Drittpersonen in Bezug auf das Gerät.
•
Ausfall des Geräts infolge höherer Gewalt (Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Kriege,
militärische Handlungen jeder Art, Blockaden).
•
Nichtvorlage der Betriebsanleitung mit ausgewiesenem Kaufdatum.
•
Fehlen des Kaufbelegs mit ausgewiesenem Kaufdatum, welcher den Kauf bestätigt
ERFÜLLEN SIE DIE VORLIEGENDEN BETRIEBSANFORDERUNGEN, UM EINE ORDNUNGSGEMÄßE FUNKTION UND
EINE LANGE LEBENSDAUER DES GERÄTS SICHERZUSTELLEN
DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE KÖNNEN NUR DANN GELTEND GEMACHT WERDEN, WENN DAS GERÄT, EIN
KAUFBELEG UND DIE BETRIEBSANLEITUNG, IN DER DAS KAUFDATUM NOTIERT IST, VORLIEGEN
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