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Fehlerbehebung
Laufwerk nicht gefunden
Sollte Iomega StorCenter Manager das Laufwerk nicht finden, probieren Sie Folgendes:
• Stellen Sie sicher, dass das Laufwerk eingeschaltet ist. Das Kontrolllämpchen auf der Vorderseite muss
durchgehend grün leuchten.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ein funktionsfähiges Ethernetkabel verwenden. Stellen Sie sicher, dass die
Verbindungs-LED auf der Rückseite des Laufwerks leuchtet.
• Versuchen Sie, StorCenter Manager erneut auszuführen, um der Iomega StorCenter-Netzwerkfestplatte
einen Laufwerksbuchstaben zuzuweisen. Sie müssen StorCenter Manager auf jedem mit dem Netzwerk
verbundenen Computer ausführen.
HINWEIS:
Das Laufwerk wird nicht erkannt, wenn StorCenter Manager beim Starten ausgeführt wird. Warten Sie,
bis das Kontrolllämpchen durchgehend grün leuchtet und starten Sie StorCenter Manager erneut.
Wird das Laufwerk immer noch nicht erkannt, informieren Sie sich im Support-Bereich unter
www.iomega.com
.
Eingeschränkte Garantie
Iomega garantiert, dass dieses Hardwareprodukt während des Garantiezeitraums keine Material- oder Herstellungsfehler
aufweist. Diese nicht übertragbare, eingeschränkte Garantie gilt ausschließlich für Sie als ersten Käufer sowie Endnutzer dieses
Produkts. Die Garantiefrist beginnt mit dem Erwerbsdatum und hat für den Zeitraum von drei (3) Jahren für Neuprodukte und
neunzig (90) Tagen für bei Iomega überholte Produkte Gültigkeit.
Von dieser Garantie sind ausgenommen: (a) Iomega-Softwareprodukte; (b) Verschleißteile wie Sicherungen oder Glühbirnen; bzw.
(c) Drittanbieterprodukte, -Hardware oder -Software, die im Lieferumfang des Produkts enthalten waren, auf das sich die Garantie
bezieht. Iomega übernimmt hinsichtlich dieser Art von Produkten keinerlei Garantie. Falls diese im Lieferumfang enthalten sind,
werden sie mit Abbedingen der Haftung für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt. Ausgenommen sind Schäden, die durch
Unfall, Zweckentfremdung, unsachgemäße Verwendung, Verwendung von Medien, die nicht von Iomega zur Verfügung gestellt oder
anerkannt wurden, Kontakt der Medien mit übermäßig starken Magnetfeldern oder Umwelteinflüssen verursacht wurden.
Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel im Falle eines abgedeckten Defekts ist die Reparatur bzw. der Ersatz des defekten
Produkts; die diesbezügliche Entscheidung sowie die anfallenden Kosten liegen ausschließlich bei Iomega (abgesehen von evtl.
anfallenden Frachtkosten). Iomega kann hierzu neue oder gebrauchte Teile oder Produkte verwenden. Für das ersetzte Teil/Produkt
wird für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für drei (3) Monate ab Versanddatum solcher Teile/Produkte Garantie
geleistet, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Falls die Reparatur bzw. der Ersatz eines defekten Produkts durch Iomega nicht
möglich ist, ist Ihr einziges alternatives Rechtsmittel die Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises. Die obigen Angaben stellen
sämtliche Verpflichtungen dar, die Iomega Ihnen gegenüber im Rahmen dieser Garantie hat. IOMEGA IST UNTER KEINEN UMSTÄNDEN
HAFTBAR FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ FÜR AUFWENDUNGEN BEI VERTRAGSERFÜLLUNG, FOLGESCHÄDEN ODER
SPEZIELLE SCHÄDEN BZW. VERLUSTE, EINSCHLIESSLICH DATENVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL SOWIE BETRIEBSUNTERBRECHUNG,
SELBST WENN IOMEGA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Die Haftung von Iomega übersteigt
keinesfalls den ursprünglichen Kaufpreis des jeweiligen Laufwerks oder Datenträgers. Gemäß einiger Rechtsprechungen ist der
Ausschluss bzw. die Einschränkung von Schadensersatz für Aufwendungen bei Vertragserfüllung bzw. Folgeschäden nicht zulässig,
sodass die oben genannten Ausschluss- bzw. Einschränkungsklauseln für Sie möglicherweise nicht relevant sind.
Inanspruchnahme des Garantieservice
Um den Garantieservice in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Iomega innerhalb der Garantiefrist benachrichtigen.
Die spezifischen Kundendienstrichtlinien von Iomega (einschließlich der Servicegebühren) sowie die entsprechenden
Vorgehensweisen können sich aufgrund der veränderlichen Technologie und Marktbedingungen ändern. Wenn Sie gerne mehr
über die aktuellen Kundendienstangebote oder Garantieleistungen von Iomega erfahren möchten, besuchen Sie unsere Website
unter
www.iomega.com/supportpolicy.html
. Sie können sich auch unter folgender Adresse schriftlich mit Iomega in Verbindung
setzen: Iomega Customer Service, 4059 South 1900 West, Roy, UT 84067. Informationen zur Kontaktaufnahme mit dem
Kundendienst von Iomega finden Sie auf unserer Kundendienst-Website unter
www.iomega.com/europe/support
. Wenn für Ihr Produkt Garantieanspruch besteht, müssen Sie es mit ordnungsgemäßer
Identifikation, der über die Iomega Website oder vom Vertreter zur Verfügung gestellten Nummer der Rückgabeberechtigung sowie
dem Kaufnachweis an Iomega zurück senden. Im Rahmen des Garantieservice werden Daten von Iomega weder geschützt noch
wiederhergestellt oder zurückgegeben, weshalb es sich empfiehlt, Ihre Daten vor dem Versand zu duplizieren.
Einschränkungen
BEI DER OBIGEN GARANTIE HANDELT ES SICH UM EINE AUSSCHLIESSLICHE GARANTIE, DIE ANSTELLE ALLER WEITEREN GARANTIEN,
AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, GÜLTIGKEIT HAT. Innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens SCHLIESST
IOMEGA AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER
GARANTIE HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT BZW. DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sämtliche stillschweigenden
Garantien, die laut geltendem Recht gewährt werden müssen, sind auf die Laufzeit der ausdrücklichen Garantie beschränkt. Gemäß
einiger Rechtsprechungen ist der Haftungsausschluss stillschweigender Garantien oder die Einschränkung bezüglich der Laufzeit
stillschweigender Garantien nicht zulässig, sodass die obigen Einschränkungsklauseln für Sie möglicherweise nicht relevant sind.
Durch diese Garantie werden Ihnen gewisse subjektive Rechte verliehen, und Sie verfügen u. U. über weitere Rechte, die je nach
Rechtsprechung variieren. Sämtliche Klagen hinsichtlich Garantieverletzungen in Bezug auf Ihr Produkt müssen innerhalb 1 Jahres
erhoben werden. Ausschlaggebend hierfür ist das Datum, zu dem die Klageerhebung erstmalig möglich war.